Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

Fristenfrage

 
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Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 12.03.2013 - 10:52 Uhr  ·  #1
Frage : Wie geht man mit offenen und bereits fälligen Posten eines Kunden um, der nun ein neues Mandat erteilt, weil er diese Alt - Forderungen und zukünftige F abgebucht haben will ?
Die Frist für Pre - Noti. und D-1 für die Fälligkeit reicht ja nicht mehr

danke
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 12.03.2013 - 12:02 Uhr  ·  #2
Formell:
Neue fristgerechte pre-noti und folgend basierend auf dem neuen Mandat fristgerechter Einzug.
Eine denkbare Lösung:
Wo kein Kläger...

Die Bank deines Kunden hat keine Verpflichtung und keine Möglichkeit zur Prüfung, ob du eine pre-noti gemacht hast und/oder ob sie tatsächlich mit einer Folgelastschrift zu tun hat.
Schlimmstensfalls verlängert sich die Widerspruchsfrist für Deinen Kunden (Das ist der, der Dich heute ausdrücklich darum bittet, das zu tun...) von 8 Wochen auf 13 Monate.

VG
Frank
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 12.03.2013 - 12:53 Uhr  ·  #3
Hm den fristgerechten Einzug kann ich nur für zukünftige fällige Posten garantieren.
Die zurückliegenden Fälligkeiten werden vielleicht schon durch den DTA des Zahllaufes
oder
Prüfung des xml DTA durch die Hausbank geprüft und abgelehnt ?

Info :
Wir lassen übere unsere HAusbank die Lastschriften unserer Kunden einziehen ( ca 160.000 )

Gruß
driver
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 12.03.2013 - 13:42 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von Fellini
Formell:

....Schlimmstensfalls verlängert sich die Widerspruchsfrist für Deinen Kunden (Das ist der, der Dich heute ausdrücklich darum bittet, das zu tun...) von 8 Wochen auf 13 Monate.

VG
Frank


Meines Erachtens hat die nicht erfolgte oder falsche Vorabankündigung nichts mit der Verlängerung der Widerspruchsfrist zu tun. Diese verlängert sich nur bei nicht gültigen oder nicht vorhandenen Mandaten.

Die Vorabankündigung ist, wie du schon richtig geschrieben hast, eine Sache zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen. Hier hat im schlimmsten Fall der Zahlungspflichtige einen Schadensersatzanspruch gegen den Zahlungsempfänger. (Wenn zum Beispiel andere Zahlungen durch die Belastung nicht gebucht wurden und dadurch ein Schaden entsteht. Oder ganz einfach die entstandenen Überziehungszinsen)

Generell muss eine neue Vorabankündigung raus, sobald sich der Betrag, das Fälligkeitsdatum oder der Intervall ändert. (Gerade das ist es, was z.B. Vereinen derzeit zu schaffen macht)

Edit: Schreibfehler
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 12.03.2013 - 14:01 Uhr  ·  #5
Zitat
Meines Erachtens hat die nicht erfolgte oder falsche Vorabankündigung nichts mit der Verlängerung der Widerspruchsfrist zu tun. Diese verlängert sich nur bei nicht gültigen oder nicht vorhandenen Mandaten.
Die Vorabankündigung ist, wie du schon richtig geschrieben hast, eine Sache zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen. Hier hat im schlimmsten Fall der Zahlungspflichtige einen Schadensersatzanspruch gegen den Zahlungsempfänger. (Wenn zum Beispiel andere Zahlungen durch die Belastung nicht gebucht wurden und dadurch ein Schaden entsteht. Oder ganz einfach die entstandenen Überziehungszinsen)

Generell muss eine neue Vorabankündigung raus, sobald sich der Betrag, das Fälligkeitsdatum oder der Intervall ändert. (Gerade das ist es, was z.B. Vereinen derzeit zu schaffen macht)

korrekt!
die pre-notification ist eine verpflichtung die aus den rulebooks und den sobe's der banken hervorgeht und muss somit eingehalten werden.
weitere folgen wie kündigung der inkassovereinbahrung oder ahndung durch dritte sind bei verstößen nicht auszuschließen.

Zitat
D-1 für die Fälligkeit

die einreichungsfirsten bei einem neuen mandat beträgt bei der basislastschrift d-6 tagret(!)-tage, folgelastschriften d-3-target-tage, bei firmenlastschriften d-2 target-tage.
(d-5,d-2 und d-1 sind fristen im interbankenverhältnis)
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 12.03.2013 - 14:27 Uhr  ·  #6
Und um die Verwirrung noch komplett zu machen ....

Die Deutsche Kreditwirtschaft plant für November 2013 eine Euro-Eil-Lastschrift. (Target D-2) (Interbank D-1)

Diese wurde vom EPC (European Payments Council) bereits als Option im Rulebook aufgenommen. Allerdings ist keine Bank verpflichtet, daran teilzunehmen oder diese zu akzeptieren, da es sich um keine Standardlastschrift im Sinne der SEPA-Regularien handelt.

SEPA is crazy .... :noidea:
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 12.03.2013 - 15:10 Uhr  ·  #7
Wartet einfach mal bis ca. 2020. Dann hat der BGH für die wichtigsten Punkte Klarheit in Form von Grundsatzurteilen geschaffen.
Ich hatte übrigens bei den 13Monaten genau das "fehlende bzw. ungültige Mandat" gemeint. Da die pre-noti fixer Bestandteil des Prozesses ist, könnte ein Richter auch zu dem Schluss kommen, dass ohne noti der Vorgang nicht vollständig ist. Egal. Lasst das den BGH entscheiden.

Ich bleibe bei meiner Überzeugung, dass die meisten "Knackpunkte" der SEPA-LS in der Praxis keine Sau interessieren werden. Das wird ähnlich laufen, wie ELV. Das gibt es auch seit Jahrzenten, obwohl es seit jeher gegen die LS-Bedingungen verstößt.

CU
Frank
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 12.03.2013 - 15:43 Uhr  ·  #8
Ok, das ist kein einfaches Thema

Was sollen wir nun tun, wenn der Debitor ein Mandat erteilt und haben möchte, dass wir alte offene fällige Posten mit abbuchen ?
Die xml Datenträgerdatei sendet Fälligkeiten mit, die liegen hinter der Einreichung
Werden diese Posten von der Hausbank zurückbelastet wegen falscher Fristen ?

Pre Noti für alte Forderungen könnte man eventuell mit der MAhnung erstellen

Gruß
driver
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 12.03.2013 - 16:57 Uhr  ·  #9
die bank lehnt die zahlungadatei in diesem fall ab wegen fristverletzung.
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 12.03.2013 - 17:03 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von Holzmichel
Die Deutsche Kreditwirtschaft plant für November 2013 eine Euro-Eil-Lastschrift. (Target D-2) (Interbank D-1)

Jup und sie wird den Namen COR1 tragen. Sehr phantasievoll :)
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 13.03.2013 - 11:34 Uhr  ·  #11
Ok die COR1 wird angekündigt und wird zu 99% kommen.
Das hilft bei der Planung der Zahlläufe und verkürzt die Vorlaufzeit, wenn man nur innerhalb Deutschland Lastschriften verarbeitet

Kann man bei alten fälligen Posten über die Stundung arbeiten ( Stundung dann gleich der ersten Fälligkeit in der Zukunft also grösser > D-2 ) und wird die Stundung über den xml DT in der Hausbank verarbeitet
und
nicht wegen falscher Fristen zurückbelastet ?

danke
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 13.03.2013 - 13:33 Uhr  ·  #12
Hallo Driver,

evtl. ist es noch ein Verständnisproblem, was "Fälligkeit" im SEPA-Rahmen bedeutet. Das Fälligkeitsdatum bei SEPA ist der vereinbarte (bzw. per Pre-Notif. kommunizierte) Abbuchungstag. Der kann völlig unabhängig der ursprünglichen Forderung im Rechnungswesen betrachtet werden. Bei alten Forderungen kann man also benachrichtigen, das man in 14 Tagen einzieht, man gibt den Auftrag fristgerecht an seine Bank und fertig ist ein sauberer Einzug ;-)

Tschau
Majo
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 13.03.2013 - 14:05 Uhr  ·  #13
Ok super dann sind wir schon einen Schritt weiter, dann könnte man alte offene Forderungen in einer Lastschrift zusammenfassen ( In SAP wäre es z.B. das Vertragskonto mit allen offenen fälligen Posten ), die durch die PreNoti 14 Tage vorher angekündigt wird und in ca 14 Tagen abgebucht wird
Das wäre eine Lösung, nur hat der Kunde sein Zahlungsziel durch die Erteilung eines SEPA Mandates für sein Altschulden um 14 Tage verlängert. Das kann nicht im Sinne eines Forderungsmanagements sein :-(

Gruß
driver
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 13.03.2013 - 14:09 Uhr  ·  #14
willkommen bei sepa... :mrgreen:
die pre-notification kannst ja über bilaterale vereinbarungen verkürzen, um die jeweiligen einreichungsfristen kommst aber nicht drum rum...
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 13.03.2013 - 15:49 Uhr  ·  #15
Also kann das in der Praxis so ablaufen :

gemahnter Kunde kommt, will zukünftig per Lastschrift bezahlen, aber auch die alten Forderungen mit abgebucht bekommen

- Bekommt Pre Noti in Form einer Forderungsaufstellung der jetzigen offenen fälligen Posten, aktzeptiert eine individuelle Pre Noti Frist kürzer als 14 Tage, sofort ausgehändigt
- Unterschreibt Mandat
- IBAN und BIC eingeben, Lastschrift erfolgt
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 13.03.2013 - 19:56 Uhr  ·  #16
Zitat geschrieben von driver0110
gemahnter Kunde kommt, will zukünftig per Lastschrift bezahlen

Ich finde das die ganze Zeit schon in sich irgendwie widersprüchlich. Wieso läßt man einen gemahnten Kunden per Lastschrift bezahlen?

Wenn der nochmal Leistung will, wieso läßt man ihn nicht erst einmal seine Altschulden überweisen? Damit kann er sich doch viel besser "rein" waschen? Das Geld ist in einem Tag da und man hat keinerlei Rückgaberisiko, was ja für das Forderungsmanagement und die Liquidität sicherlich entspannender sein müsste. Das schaukelt sich doch sonst theoretisch ohne Ende hoch, wenn man den Prozess in dieser Weise definiert. Und mit den viel längeren Rückgabefristen bei CORE kann man doch damit nicht glücklich werden, oder?
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Re: Offene und fällige Posten beim erhalt eines Mandates

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Gepostet: 13.03.2013 - 22:59 Uhr  ·  #17
Diese Seite der Argumentation ist richtig
es gibt aber auch eine andere Seite :
Unternehmen möchten so viel wie möglich Lastschrifkunden
um
die Fehlerquote bei Überweisungsdaten
und
die manuelle Nachbearbeitung der Datenerfasser zu verringern
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