Konvertierung von Abbuchungsaufträgen

 
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Konvertierung von Abbuchungsaufträgen

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Gepostet: 28.08.2013 - 22:14 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

für einen großen Kunden benötige ich eine Lösung, um viele Abbuchungsaufträge in SEPA-Lastschriften zu konvertieren.

Je nach dem, wer der Zahlungspflichtige ist, soll die Konvertierung in Basis- oder Firmenlastschriften erfolgen.
Unabhängig vom administrativen Aufwand soll der Datensatz ohne Neuerfassung konvertiert werden.

Die einzige Lösung habe ich bei windata als eine wohl ziemlich neue Funktion gefunden: Abbuchungsaufträge in SEPA-Lastschriften konvertieren

Kennt hier jemand eine andere Lösung welche ich dem Kunden alternativ vorschlagen kann?

Ich freue mich auf eure Unterstützung :!:
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Re: Konvertierung von Abbuchungsaufträgen

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Gepostet: 29.08.2013 - 09:26 Uhr  ·  #2
Ich glaube nicht, dass das automatisch geht.
Rein formell gibt es für Firmenlastschriften keine Umwidmung, heißt: für jeden bestehenden Abbuchungsauftrag muss ein neues Mandat für Firmenls geschrieben werden.
Geht ja auch nicht anders, weil der ZP es seiner Bank einreichen muss. Die wird bestehende Abbuchungsaufträge nicht automatisch in die SEPA Welt übernehmen.
Für diesen Teil kommst du also um eine manuelle Neuerstellung der Mandate nicht herum.

Und wenn du aus einem bisherigen Abbuchungsauftrag (Text 04) zukünftig eine SEPA Basislastschrift machen willst ist das ja ebenfalls eine andere Rechtsgrundlage und bedarf m.E. ebenfalls eines neuen Mandats.
Eine Automatik kann ich mir für diesen Fall nur vorstellen, wenn man sämtliche Regularien und Hintergründe im Bereich SEPA ignoriert. Wird dann nur schwierig, die Pflichtfelder (wie z.B. Mandatsdatum) zu füllen, wenn keine Mandate existieren.
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Re: Konvertierung von Abbuchungsaufträgen

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Gepostet: 29.08.2013 - 09:28 Uhr  ·  #3
Hallo Thomson,

so ziemlich jede Zahlungsverkehrssoftware kann auch Lastschriften in Firmenlastschriften konvertieren. Das Problem ist eher der rechtliche Aspekt.
Es muss sicher gestellt werden, dass
1.) Die Konvertierung in eine Firmenlastschrift nur bei Nichtverbrauchern erfolgt.
2.) Bei den Abbuchungsaufträgen ein neues Mandat eingeholt wird.

Mit 2) ergibt sich automatisch, dass jeder Datensatz mit dem Firmenmandat noch mal angefasst werden muss, da das Datum der Mandatsunterschrift eingepflegt wird.

Die technische Konvertierung ist also nicht das Problem (die mache ich im Zweifel mit einem IBAN Konverter und Excel), sondern die Logistik dahinter. Als Kunde sollte man das als erstes klären. Dann sollte man schauen, wo man den seine Mandate künftig pflegt, nur mit einmal Konvertieren ist es nicht getan.

Viele Grüße

Holger
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Re: Konvertierung von Abbuchungsaufträgen

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Gepostet: 29.08.2013 - 09:31 Uhr  ·  #4
@Holger: Wie meinst du Punkt 1? Konvertieren ausgehend wovon?
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Re: Konvertierung von Abbuchungsaufträgen

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Gepostet: 29.08.2013 - 09:44 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von thomson
Firmenlastschriften erfolgen.

richtige Bezeichnung?
sicher dass die Zahlungspflichtigen dem zustimmen?

wie in div. Foren zu lesen ist, wird man bei einer derartigen Forderung des Lieferanten, diesen zukünftig meiden.

Zitat
... SEPA-Firmenlastschrift: Ihr kann nicht widersprochen werden – damit hat sie eine frühe Gültigkeit. Zahlende müssen vor der ersten Zahlung ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilen und ihre Bank darüber informieren. Solange der Bank das Mandat vorliegt und es nicht widerrufen wird, gelten alle folgenden Zahlungen als autorisiert und können nicht widerrufen werden.
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Re: Konvertierung von Abbuchungsaufträgen

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Gepostet: 29.08.2013 - 13:44 Uhr  ·  #6
Hallo onlbanker,

die Konvertierung ist rein technisch gemeint. Nichts hindert mich daran, aus einem DTA Abbuchungslastschrift Datensatz einen SEPA Firmen oder Basislastschrift Datensatz zu machen. Das ist der reine technische Vorgang.

Was dann komplett fehlt ist der rechtliche Vorgang. Da habe ich das nicht sauber formuliert hatte hier ganz deutlich:
Egal wie, wenn ich vorher nur Abbuchungsaufträge hatte, benötige von allen Schuldnern, egal ob daraus eine Firmenlastschrift oder eine Basislastschrift wird zwingend ein neues unterschriebenes Mandat!

Viele Grüße

Holger
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Re: Konvertierung von Abbuchungsaufträgen

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Gepostet: 29.08.2013 - 16:32 Uhr  ·  #7
@infoman:
Auch beim "alten" Abbuchungsauftrag gab es kein Widerspruchsrecht. Den durften auch Verbraucher unterschreiben. Beim B2B-Mandat geht das nicht mehr.
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Re: Konvertierung von Abbuchungsaufträgen

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Gepostet: 29.08.2013 - 18:40 Uhr  ·  #8
OK, Holger, einverstanden :)
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Re: Konvertierung von Abbuchungsaufträgen

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Gepostet: 08.12.2013 - 15:18 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von Holger Fischer

Da habe ich das nicht sauber formuliert hatte hier ganz deutlich:
Egal wie, wenn ich vorher nur Abbuchungsaufträge hatte, benötige von allen Schuldnern, egal ob daraus eine Firmenlastschrift oder eine Basislastschrift wird zwingend ein neues unterschriebenes Mandat!

Wenn dem so ist, wieso bekomme ich dann z.B. von vielen Versicherungen nur eine Mitteilung das man die bisherigen Sachen umgeschrieben hat und ich nichts weiter machen müsste?
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Re: Konvertierung von Abbuchungsaufträgen

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Gepostet: 08.12.2013 - 16:22 Uhr  ·  #10
Hallo,

Zitat geschrieben von Kalle2012

Wenn dem so ist, wieso bekomme ich dann z.B. von vielen Versicherungen nur eine Mitteilung das man die bisherigen Sachen umgeschrieben hat und ich nichts weiter machen müsste?


weil es dabei wahrscheinlich um Einzugsermächtigungen und nicht um Abbuchungsaufträge handelt.
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Re: Konvertierung von Abbuchungsaufträgen

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Gepostet: 09.12.2013 - 06:17 Uhr  ·  #11
Wie schon in einem anderen Thread geschrieben, Nur weil in der Einzugsermächtigung steht. "wird der Betrag abgebucht" ist es kein Abbuchungsauftrag. Das Konstrukt ist vom Ablauf und von den Rechten her anders.
Kurzform:
Beim Abbuchungsauftrag ist die Bank des Schuldners in der Überwachung einbezogen. Dazu muss auch ihr der Abbuchungsauftrag vorliegen. Bei jeder Abbuchung wird jetzt geprüft, ob dieser Auftrag vorliegt und nur dann erfolgt auch eine Abbuchung.

Viele Grüße

Holger
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