Gebühren von SEPA-Firmenlastschriften

 
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Gebühren von SEPA-Firmenlastschriften

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Gepostet: 20.09.2013 - 19:46 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

falls noch nicht geschehen, sollte im Bereich der SEPA-Firmenlastschrift auch der Bereich der Bankgebühren berücksichtigt werden:
Mittlerweile sind mir Banken bekannt, welche für die initiale Einrichtung € 10,00 berechnen, sowie je Firmen-Lastschrift-Buchung zusätzlich € 1,00.
Die € 10,00 werden dem Kontoinhaber belastet, der eine Euro wird direkt dem Belastungsbetrag abgezogen welcher an den Zahlungsempfänger gutgeschrieben wird.Das ist dann die Gebühr für die Mandatsprüfung.
Folge: Der Gutschriftsbetrag entspricht nicht der eingereichten Lastschrift!

Welche Gebührenregelungen sind euch in diesem Bereich bekannt?

Schöne Grüße
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Re: Gebühren von SEPA-Firmenlastschriften

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Gepostet: 20.09.2013 - 22:32 Uhr  ·  #2
Hallo thomson,

Du schilderst die Gebühren aus Sicht des Gläubigers ?

Als Schuldner kenne ich bereits vom bisherigen Firmen-Abbuchungsauftrag eine "jährliche Überwachungsgebühr".
Die Deutsche Bank z.B. nimmt da aktuell 9,99 € laut PLV.
(Auf dem Bildschirm der Mitarbeiterin gibt's dazu ein Häkchen-Kästchen "Gebühr dem Kunden belasten" - manche sind also wieder mal "gleicher" 😉 ).

Daß der eingezogene Betrag um eine Prüfungsgebühr vermindert wird, bringt ja wohl die Buchhaltung in Rage.
Wenn, sollte die Bank das doch über die Kontoführungskosten (Buchungsgebühr SEPA-B2B-Lastschrift) abrechnen !

Frage an die Experten : Darf die Gläubiger-Bank bei SEPA wirklich den Betrag ändern bzw. sich dort bedienen :?:

Und was, wenn die Schuldner-Bank das auch täte - dann paßt's ja garnicht mehr ...
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Re: Gebühren von SEPA-Firmenlastschriften

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Gepostet: 21.09.2013 - 08:13 Uhr  ·  #3
Hallo Thomson,

bei der Firmenlastschrift, muss die Bank jeden Einzug prüfen, ob ein gültiges Mandat vorliegt, das lässt sie sich bepreisen.
Der Abzug vom eigenlichen Einzugsbetrag -wenn der wirklich erfolgt- ist meiner Meinung nach gem. EU Verordnung nicht rechtens. Es gibt da einen Passus, der dazu führt, dass vom eigentlichen Betrag nichts abgezogen werden darf. Daher gibt es für Überweisungen innerhalb der EU mit dem alten DTAZV Arten auch keine Gebührenregelung BEN mehr.

Viele Grüße

Holger
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Re: Gebühren von SEPA-Firmenlastschriften

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Gepostet: 22.09.2013 - 21:19 Uhr  ·  #4
Die Mandatsprüfung findet allein bei der Bank des Zahlungspflichtigen statt. Schon beim Abbuchungsauftrag waren hier Jahrespreise nicht unüblich. Der Prüfungsaufwand nimmt mit SEPA zu, da die Bank jetzt auch sicherstellen muss, dass der ZP kein Verbraucher ist. Ein Bedienen am Lastschriftbetrag ist für mich jedoch unvorstellbar.
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Re: Gebühren von SEPA-Firmenlastschriften

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Gepostet: 22.09.2013 - 23:31 Uhr  ·  #5
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