Umgang mit SEPA-Mandaten bei der Commerzbank

 
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Re: Umgang mit SEPA-Mandaten bei der Commerzbank

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Gepostet: 22.06.2013 - 00:23 Uhr  ·  #21
Um mögliche Missverständnisse auszuräumen, veröffentliche ich hiermit den Schriftwechsel mit der Commerzbank.

Eigentlich wollte ich wissen, ob die Coba die Lastschriften bezüglich der Sequenz prüft. Soll heißen: Ist es der Bank egal, ob der Einreicher bei ihrem Kunden (Zahler) z. B. immer als Erstlastschrift einreicht oder schon bei der ersten Einreichung als Folgelastschrift? Ich weiß vom Beispiel einer österreichischen Bank, die dies zum K.O.-Kriterium erhoben hat. Also: Ein zweites Mal als Erstlastschrift --> zurück Marsch Marsch.

Hier die Antwort der Coba, die etwas an der Frage vorbei ging, aber dennoch interessant ist:

Coba:
Bei uns werden keine SEPA-Lastschriften ohne gültigem Mandat eingelöst!
Sollte bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift kein Mandat vorliegen, sprechen wir unseren Kunden an und er hat die Möglichkeit in zwei Tagen das Mandat uns einzureichen, aber auch erst dann erfolgt die Einlösung.

ich:
Ob bei einer SEPA-Basislastschrift ein Mandat vorliegt, wissen Sie als Bank doch in der Regel nicht, im Gegensatz zur Firmenlastschrift.

Coba:
Wir haben dieses Formular was wir von unserem Privat-Kunden zur Einlösung einer SEPA-Basislastschrift benötigen und darin muss die Mandatsreferenz zwingend angegeben werden. Weitere Prüfungen werden von uns nicht vorgenommen.

ich:
Also werden Basis-Mandate bei Ihnen ebenso wie Abbuchungsaufträge/Firmenmandate hinterlegt, um Lastschriften mit der zugehörigen Mandatsreferenz überhaupt einlösen zu können? Das überrascht mich, da es keine gesetzliche Vorgabe ist.

Darauf bekam ich keine Antwort mehr. Das von der Coba genannte Formular findet ihr im Anhang.
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Re: Umgang mit SEPA-Mandaten bei der Commerzbank

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Gepostet: 22.06.2013 - 05:27 Uhr  ·  #22
Unglaublich aber scheint wahr zu sein.
Dadurch ersparen sie sich natürlich drei Dinge:
1. Im Falle eines Widerspruchs wg. angeblich fehlendem Mandat (13 Monatige Rückgbe) brauchen sie dieses nicht bei der G1 anfordern, denn sie haben es schon da.
2. Sie ersparen sich das Risiko, dass die LS evtl. nicht zurück gerechnet werden kann (z.B. wg. Kontoauflösung) und sie drauf sitzen bleiben.
3. Völlig unberechtigte LS wird es bei ihnen nichr mehr geben, weil sie das ja offensichtlich alles in eine Whitelist pro Kunde einpflegen. Sie werden also behaupten können, das bei ihnen nur LS gebucht werden können, die wirklich vereinbart sind.

Stecken gute Überlegungen hinter. Aber ob das am Ende den Aufwand und Kundenärger lohnt? Vielleicht wenn man als Bank eh schon arge Probleme hat.
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Re: Umgang mit SEPA-Mandaten bei der Commerzbank

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Gepostet: 22.06.2013 - 06:35 Uhr  ·  #23
das ganze wird sich evtl. erst in Kürze einspielen/aufklären, denn gegen die Vorlage spricht:

Die Volksbanken haben bspw. einen SEPA-Navigator, in dem ua. nachstehendes steht:
Zitat
Sie als Zahlungsempfänger können bereits vorliegende Einzugs-Ermächtigungen für Lastschrift-Einzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Hierfür wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Kunden mit einem Girokonto zum 9. Juli 2012 angepasst. Dadurch wird die Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wesentlich einfacher. Sie als Zahlungsempfänger müssen von ihren Kunden keine neuen SEPA-Lastschriftmandate mehr einholen, und Ihre Kunden müssen kein neues Lastschrift-Mandat unterschreiben. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass Sie Ihre Kunden einmalig informieren, dass Sie die gültigen vorliegenden Einzugsermächtigungen als SEPA-Mandat nutzen werden.

im aktuellen whitepaper_e_commerce wird hauptsächlich auf das Innenverhältnis zwischen Zahlungsempfänger und Kunde verw.
Zitat
Eine SEPA-Lastschrift wird mit der Unterzeichnung des Mandats autorisiert. Daher gilt eine SEPA-Lastschrift ohne Vorabankündigung aus rechtlicher Sicht als autorisiert. Dennoch ist die Übermittlung einer Vorabankündigung als Verpflichtung aus der Inkassovereinbarung einzuhalten.
Zitat
Das Mandat ist nur mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Schuldners gültig und muss auf Verlangen jederzeit vorgezeigt werden.

letzteres ist bisher auch schon so gewesen.

Hinzu kommt, die unkomplizierte Widerspruchsfrist bis zur 8ten Woche im Bereich des SEPA-Basislastschrift - selbst danach wäre es ja noch möglich:
Zitat
Bei einer gewünschten Rückgabe nach Ablauf der Widerrufsfrist von 8 Wochen ist zwischen den beteiligten Banken der Regelprozess "Mandatsanfrage" einzuhalten. Dabei muss die Debtor-Bank die Anfrage per SWIFT, E-Mail, Telefax oder auf anderen vereinbarten Wegen an die Creditor-Bank weiterleiten.
Quelle


Abschließend spricht auch noch die Aufbewahrung des Mandats gegen die "zwangsweise Vorlage bei der Bank", denn wäre dem so, würde der Zahlungsempfänger mehr oder weniger hieraus entlassen. (=sprich die Bank würde die Archivierung durchführen)


Pro - Vorlage:
in dem whitepaper auf Seite 5 / unter Punkt 3i steht jedoch auch genau gegensätzliches
Zitat
Das Original des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats ist vom Zahler an den Zahlungsempfänger zu übermitteln und muss auch von diesem (in der gesetzlich vorgegebenen Form) verwahrt werden.

+ weiter:
Zitat
Der Zahler selbst übermittelt im Zusammenhang mit der Bestätigung der Mandatserteilung vor dem ersten Lastschrifteinzug gegenüber seinem Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) auch die für die spätere Einlösung notwendigen Mandatsdaten in der vereinbarten Form (zum Beispiel durch eine Kopie / „Zweitausfertigung“ des Mandats).
siehe nachstehend - hat natürlich Recht, hab es ja selbst im Zitat betrifft Firmenlastschrift - sorry


ich werde mal eine Anfrage an meine Bank stellen, wem ich die ganzen in Kürze eintreffenden (Kopien) Mandate als Zahler zukommen lassen darf. :oops:


vielleicht wird das die Lösung:
Zitat
Bitkom: Will Online-Lastschrift vereinfachen
Sepa. Branchenverband Bitkom will Online-Lastschrift vereinfachen. Deutsche Kreditwirtschaft prüft derzeit den Vorschlag
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Re: Umgang mit SEPA-Mandaten bei der Commerzbank

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Gepostet: 22.06.2013 - 18:12 Uhr  ·  #24
Zitat geschrieben von infoman
Pro - Vorlage:
in dem whitepaper auf Seite 5 / unter Punkt 3i steht jedoch auch genau gegensätzliches
Zitat
Das Original des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats ist vom Zahler an den Zahlungsempfänger zu übermitteln und muss auch von diesem (in der gesetzlich vorgegebenen Form) verwahrt werden.

+ weiter:
Zitat
Der Zahler selbst übermittelt im Zusammenhang mit der Bestätigung der Mandatserteilung vor dem ersten Lastschrifteinzug gegenüber seinem Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) auch die für die spätere Einlösung notwendigen Mandatsdaten in der vereinbarten Form (zum Beispiel durch eine Kopie / „Zweitausfertigung“ des Mandats).



ich werde mal eine Anfrage an meine Bank stellen, wem ich die ganzen in Kürze eintreffenden (Kopien) Mandate als Zahler zukommen lassen darf.


Was du zitiert hast, bezieht sich auf die Firmenlastschrift. Diese ist der Nachfolger des Abbuchungsauftrags, einer speziellen Art der Lastschrift, die kein Widerspruchsrecht vorsieht und die somit nur mangels Deckung zurückgegeben werden kann. Damit die Bank des Zahlungspflichtigen weiß, dass der Abbuchungsauftrag/die Firmenlastschrift berechtigt ist, müssen ihr die Mandatsdaten vorgelegt werden. Sie werden dann in der EDV der Bank hinterlegt, um eine automatische Buchung bzw. Zurückweisung der jeweiligen Einreichung zu ermöglichen.
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Re: Umgang mit SEPA-Mandaten bei der Commerzbank

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Gepostet: 06.07.2013 - 09:43 Uhr  ·  #25
Inzwischen hat mir ein anderer Coba-Kollege gesagt, dass Basis-Mandate natürlich nicht bei der Bank eingereicht werden müssen.
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Re: Umgang mit SEPA-Mandaten bei der Commerzbank

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Gepostet: 06.07.2013 - 15:09 Uhr  ·  #26
War ja irgendwie klar aber wofür haben die den Vordruck gebaut?
Da steht ganz unten tatsächlich "SEPA-Basislastschrift" bei der Unterschrift. Ansonsten weist ja nur der Dateiname darauf hin, der hätte auch falsch sein können.
Aber die Erwähnung ganz unten hat mich schon stutzig gemacht.

Ach. Ich sehe gerade, dass das Formular für den Zahlungsempfänger gedacht ist. Hab ich mich ins Boxhorn jagen lassen :)
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Re: Umgang mit SEPA-Mandaten bei der Commerzbank

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Gepostet: 14.07.2013 - 08:32 Uhr  ·  #27
Lesestoff:
Zitat
Europäische Banken suchen eMandat-Lösung
Um Lastschriften im SEPA-Zeitalter als sicheres Zahlverfahren im Internet anbieten zu können, suchen die europäischen Banken nun nach einer neuen Lösung für die elektronische Mandatserteilung.

Quelle (+weiter): http://www.derhandel.de/news/t…-9853.html
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