VR-Kennung Anmeldung bei GAD-Banken wird Pflicht

 
Raimund Sichmann
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VR-Kennung Anmeldung bei GAD-Banken wird Pflicht

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Gepostet: 02.08.2013 - 20:12 Uhr  ·  #1
Für die dem Rechenzentrum GAD angeschlossenen Banken wird die Anmeldung im Onlinebanking per Browser ("Bank Online Filiale") zum Herbst verpflichtend von der Kontonummernameldung auf die Anmeldung per VR-Kennung bzw. Alias umgestellt.

Da die VR-Kennung mit 19 Stellen Länge - außer für Inselbegabte - unmerkbar ist, kann diese durch einen Alias vertreten werden. Dieser Alias kann ohne TAN-Eingabe von jedem User selbst vergeben und jederzeit geändert werden.
Üblicherweise wird für die Umstellung ein Assistent geschaltet, der direkt nach der Anmeldung zur Vergabe eines Alias "zwingt". Eine TAN-Eingabe ist dazu nicht nötig! Danach funktioniert die Anmeldung über die Kontonummer nicht mehr.
(Da die Kontonummer vielen bekannt ist, empfehle ich nicht die Einrichtung eines Kontonummern-Alias, aber das muss jeder selbst wissen...)

Die VR-Kennung findet man nach der Anmeldung unter "Service und Verwaltung", unter dem Link links oben: "VR-Kennung verwalten".
Es ist zu empfehlen, die VR-Kennung auszudrucken. (Hier steht auch die Kundennummer, die zur Zeit noch für FinTS/HBCI benötigt wird.)

Besonderheiten bei Zahlungsverkehrsprogrammen mit FinTS/HBCI mit PIN&TAN:

Ein Alias kann erst nach einer Serverumstellung der Bank die VR-Kennung im HBCI vertreten, bei den meisten Geno-Banken gilt also für das PIN&TAN-Verfahren hier noch die Anmeldung über das Gespann Kundennummer und VR-Kennung.

Die Verwendung der Kundennummer wird bei vielen GAD-Banken noch bis Mitte bis September 2014 (wenn ich das richtig in Erinnerung habe) funktionieren, irgendwann muss auch in das Feld "Benutzerkennung" die VR-Kennung eingetragen werden.

Es gibt also folgende Kombinationen in FinTS Pin&TAN:
1. Benutzerkennung: Kundennummer und
2. Kunden-ID (oft auch schon als VR-Kennung bezeichnet): VR-Kennung

oder wird abgeschaltet:
2. Kunden-ID (oft auch schon als VR-Kennung bezeichnet): Kontonummer

Zukünftig, je nach Bankeinstellung:
1. Benutzerkennung: VR-Kennung
2. Kunden-ID: VR-Kennung

Herzliche Grüße
Raimund

(ich schrieb dies im Zug bei defekter oder deaktivierter Klimaanlage und gefühlten 65°C und 98% Luftfeuchtigkeit. Also wenn jemand genaueres schreiben kann oder etwas ergänzen kann, bitte korrigiert mich. Für das Finden des °-Zeichens habe ich 30 Sek. gebraucht.)
kontex
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Re: VR-Kennung Anmeldung bei GAD-Banken wird Pflicht

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Gepostet: 03.08.2013 - 21:28 Uhr  ·  #2
Hallo Raimund,

vielen Dank für die Info.

Ich denke mal dann muss bei einigen unserer Anwendern in den Konfigurationen angepasst werden.
Meine Erfahrungen aus der Vergangenheit bei den Ersteinrichtungen "ES IST JEDESMAL ANDERS !"

Mal mit VR-KENNUNG, mal mit Alias. mal KontoNr
Mal ist Kundenkennung erforderlich, mal ist diese verboten.
Es ist jedes mal rum-Bastelei.

Neues Erfahrung bei einer VR-Bank in Radolfzell "Freigabe seitens der Bank muss für Webbanking und für HBCI-Abrufe per Software GESONDERT freigegeben werden (OK, war Fiducia).

Dank deiner Info kann ich unsere Anwender schon mal vorwarnen und wir werden nicht wieder KALT erwischt. ("Der von der Bank hat aber gesagt es hat sich nichts geändert")
Raimund Sichmann
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Re: VR-Kennung Anmeldung bei GAD-Banken wird Pflicht

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Gepostet: 05.08.2013 - 08:22 Uhr  ·  #3
Die Kombination Zahlungsverkehrssoftware mit Alias sollte noch nicht funktionieren, es sei denn, es wird Screenscraping genutzt oder die Schnittstelle für mobile Geräte.

Ein Problem ist, dass auch viele Bankmitarbeiter durch die Menge der Möglichkeiten überfordert sind oder sein werden.

Was in Bezug auf Fehlersuche im Zusammenhang mit der VRK auch noch wichtig ist:

Die VR-Kennung ermöglicht den GAD-Banken mehr Steuerungsmöglichkeiten.

Es ist möglich:
a) Kontenberechtigungen für VR-Kennungen gezielt zu setzen und auch
b) VR-Kennungen bestimmten Berechtigungsgruppen, den sogenannten Profilen zuzuordnen.
Diesen Profilen können dann bankweit Berechtigungen zugeordnet sein z.B. die Berechtigung zum Einzug von Lastschriften oder zur Buchung von Auslandsaufträgen, etc.

für a) ist die Fehlersuche recht einfach: Fehlt das Konto im Onlinebanking, dann muss in der Bank das Konto freigegeben werden und die BankmitarbeiterInnen finden die Fehler sicherlich auch schnell.

Bei b) wird es komplex, weil die BankmitarbeiterInnen zwar sehen können, welches Profil eine VR-Kennung hat, aber nicht unbedingt, wozu dieses Profil berechtigt und wozu nicht.

Gruß
Raimund
onlbanker
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Re: VR-Kennung Anmeldung bei GAD-Banken wird Pflicht

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Gepostet: 16.10.2013 - 12:13 Uhr  ·  #4
kontex
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Re: VR-Kennung Anmeldung bei GAD-Banken wird Pflicht

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Gepostet: 16.10.2013 - 13:12 Uhr  ·  #5
Hallo,

wollte nur mal berichten dass ich bisher keine Umstellungen hatte.
Von ca. 50 bekannten GAD-Benutzer mußte ich bisher nirgends was ändern.
Raimund Sichmann
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Re: VR-Kennung Anmeldung bei GAD-Banken wird Pflicht

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Gepostet: 16.10.2013 - 15:28 Uhr  ·  #6
Bisher stellt die GAD "nur" das Browserbanking von der Kontonummer (im Feld Kunden-ID) auf die VR-Kennung um.
FinTS/HBCI wird im nächsten Jahr angegangen, die Banken können aber vorher eigene Terminwünsche umsetzen.

Die VRK wird dann auch in das Feld Benutzerkennung wechseln, so dass man die Kundennummer nicht mehr benötigt.

Gruß
Raimund
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