Eillastschrift und erstmaliger Einzug

 
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Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 17.10.2013 - 18:25 Uhr  ·  #1
Hallo Freunde von SEPA (oder Feinde????)
ich habe gehört, dass Anfang/Mitte November eine neue Lastschriftart kommen soll. Die SEPA-Eil-Lastschrift. Auf Basis wie die SEPA-Basis-Lastschrift, aber nur mit verkürzten Vorlaufzeiten, 1 Tag oder so.
- welche Software kann dies schon? Ich habe noch nirgends die Auftragsart hierzu gefunden.
- Kostet diese LS-Art zusätzlich?
- Gibt es hier dann auch die Einreichung Erstmalig und dann wiederkehrend?

wenn wir schon dabei sind. Wenn ich bei einem Kunden eine SEPA-LS einziehe, nimm ich beim ersten mal die erstmalige und dann die wiederkehrende. Kann ich auch gleich beim ersten mal die wiederkehrende nehmen, oder gibts hier prüfungen?
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 17.10.2013 - 18:57 Uhr  ·  #2
Zitat
- welche Software kann dies schon? Ich habe noch nirgends die Auftragsart hierzu gefunden.

technisch können das schon so manche, da das ganze aber erst zum 04.11. möglich sein wird geht das praktisch noch nicht

Zitat
- Kostet diese LS-Art zusätzlich?

da es sich um ein optionales produkt handelt sind individuelle bepreisungen möglich. ob und ggf in welcher höhe musst du bei deiner jeweiligen bank erfragen bzw. erfährst du über die meist neu zu schließende inkassovereinbarung

Zitat
- Gibt es hier dann auch die Einreichung Erstmalig und dann wiederkehrend?

ja, auch hier muss du die erste lastschrift als erstlastschrift und jede weitere als folgelastschrift kjennzeichnen. die banken sind zur prüfung der sequenzen angehalten, also kann es sein dass deine bank folgelastschriften ablehnt sofern keine erstlastschrift eingereicht wurde.
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 18.10.2013 - 06:51 Uhr  ·  #3
Das Ding heißt übrigens COR1 Lastschrift.
Geschäftsvorfälle:
HKDSC (Einzel) und HKDMC (Sammel) sowie diejenigen für die Terminierten.
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 18.10.2013 - 08:46 Uhr  ·  #4
Hallo,

Zitat geschrieben von problem7

Zitat
- Gibt es hier dann auch die Einreichung Erstmalig und dann wiederkehrend?

ja, auch hier muss du die erste lastschrift als erstlastschrift und jede weitere als folgelastschrift kjennzeichnen. die banken sind zur prüfung der sequenzen angehalten, also kann es sein dass deine bank folgelastschriften ablehnt sofern keine erstlastschrift eingereicht wurde.


Wird man CORE D-1 (bzw. COR1) als OOFF machen können?
Falls ja, wird sich in der Praxis kaum noch einer die Mühe machen Erst- und Folge-LS zu unterscheiden.
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 18.10.2013 - 11:34 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von connen
Kann ich auch gleich beim ersten mal die wiederkehrende nehmen, oder gibts hier prüfungen?


Folgende Banken nehmen es mit Erst- und Folgelastschriften nach meiner Erfahrung nicht so genau:
Sparkassen
Volksbanken
Sparda-Bank
Postbank

Bei den anderen Banken habe ich es noch nicht probiert. Dass eine Bank genau hinschaut, habe ich bislang nur von österreichischen Instituten gehört.
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 18.10.2013 - 12:03 Uhr  ·  #6
Zitat
Folgende Banken nehmen es mit Erst- und Folgelastschriften nach meiner Erfahrung nicht so genau:

derzeit, da die banken aber dazu angehalten sind wird das zukünftig kommen

Zitat
Wird man CORE D-1 (bzw. COR1) als OOFF machen können?
Falls ja, wird sich in der Praxis kaum noch einer die Mühe machen Erst- und Folge-LS zu unterscheiden

bringt dir nix, da du dann ein mandat für einmalige zahlungen brauchst und folglich zu diesen mandatsinformationen auch nur einmal einziehen darfst. (mandat verfällt nach dem einmaligen einzug)
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 18.10.2013 - 14:38 Uhr  ·  #7
Hallo,

Zitat geschrieben von problem7

bringt dir nix, da du dann ein mandat für einmalige zahlungen brauchst und folglich zu diesen mandatsinformationen auch nur einmal einziehen darfst. (mandat verfällt nach dem einmaligen einzug)


das ist ein interessanter Punkt, man findet Quellen die das sehr unterschiedlich auslegen. Hast du eine gesicherte Quelle zu diesem Thema?

Insbesondere wenn ich ein haptisch vorliegendes Mandat habe (kein Einmalmandat), kann durch Setzen eines SEPA-Flags (OOFF anstatt FRST) dieses nicht einfach automatisch umgedeutet werden, Rechtlich gesehen habe ich Zweifel, dass dieses Mandat tatsächlich seine Gültigkeit verliert.

Weiterhin haben FRST und OOFF die gleichen Anforderungen hinsichtlich der Fristen, d.h. die Regeln werden ja automatisch eingehalten, da bei FRST und OOFF die jeweils längsten Fristen gelten.

Den Banken steht es selbstveständlich frei derartige LS zurückzuweisen... Bei B2C ist dies unwahrscheinlich, und bei B2B eigentlich zu erwarten.
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 19.10.2013 - 10:38 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von problem7
Zitat
Folgende Banken nehmen es mit Erst- und Folgelastschriften nach meiner Erfahrung nicht so genau:

derzeit, da die banken aber dazu angehalten sind wird das zukünftig kommen


Nein, sie sind bei CORE-Lastschriften nicht dazu angehalten. Sie können es prüfen, müssen es aber nicht. Das steht im SEPA Rulebook.
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 19.10.2013 - 11:22 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von spkolpe
Zitat geschrieben von problem7
Zitat
Folgende Banken nehmen es mit Erst- und Folgelastschriften nach meiner Erfahrung nicht so genau:

derzeit, da die banken aber dazu angehalten sind wird das zukünftig kommen


Nein, sie sind bei CORE-Lastschriften nicht dazu angehalten. Sie können es prüfen, müssen es aber nicht. Das steht im SEPA Rulebook.


Nicht ganz richtig!
Die Banken sind nicht dazu angehalten das Vorliegen eines Mandats bei jedem Einzug zu prüfen. Das EPC hat aber klar dazu aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass bereits bei der Einreichung die Einhaltung z.B. der Sequenzreihenfolge sichergestellt ist. In SEPA Raum machen das inzwischen viele Banken sowohl auf der Einreicher, wie auch auf der Zahler Seite. Auch in Deutschland prüfen einige Banken das auf Zahlerseite und geben Lastschriften -kostenpflichtig!- zurück, wenn die Sequenz nicht eingehalten wird.

Viele Grüße

Holger
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 20.10.2013 - 14:47 Uhr  ·  #10
Hallo Holger,

kannst du sagen, welche Banken das sind?

Gruß
Christian
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 20.10.2013 - 22:32 Uhr  ·  #11
Eine Prüfpflicht der richtigen Sequenzreihenfolge durch die Banken sehe ich bei CORE-Lastschriften nicht. In

http://www.die-deutsche-kredit…fragen.pdf

steht: "Grundsätzlich muss der angegebene Sequence Type und die Frequenz unter einem gegebenen SEPA-Lastschriftmandat zulässig sein bzw. muss in der richtigen Reihenfolge der Lastschrifteinzüge (FRST/RCUR/FNAL oder OOFF) angegeben werden. Fehlangaben können beispielsweise zur Nichteinlösung oder Verhinderung von Folgeeinzügen führen."

Bei B2B-Lastschriften ist das anders. Ich hatte schon einen Fall, wo der Einreicher OOFF gesendet hat. Das (wiederkehrende) Mandat kam hier nicht zum Tragen.
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 20.10.2013 - 23:07 Uhr  ·  #12
Hallo zusammen.....

Ich weiß schon von einigen Banken in Österreich, welche die Sequenz sowie die Plausibilität des Mandats (ob durch OOFF oder FNAL verbraucht) auf Zahlerseite ganz genau prüfen.

Die Rücklastschriften sind dann kostspielig......
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 21.10.2013 - 08:55 Uhr  ·  #13
Hab ich auch schon gehört. Auch das Einreichen der zweiten Lastschrift mit dem SeqTp FRST wird abgewiesen.
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 21.10.2013 - 10:57 Uhr  ·  #14
Was passiert eigentlich formell bei einer Änderung der IBAN/BIC des ZP?
Muss die erste Belastung bei der neuen Bank als FRST geschickt werden?
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 21.10.2013 - 11:07 Uhr  ·  #15
ja
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 21.10.2013 - 11:09 Uhr  ·  #16
Hintergrund:

Für die neue Bankverbindung (evtl. neues Institut) des Zahlers ist die Lastschrift eine FRST, egal wie viele vorher bereits mit der Altbankverbindung gelaufen sind. Die neue Bank weiß davon ja nichts......
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 21.10.2013 - 11:15 Uhr  ·  #17
Danke für die Erläuterung meiner kurzen Antwort
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 21.10.2013 - 13:36 Uhr  ·  #18
Zitat geschrieben von Fellini
Was passiert eigentlich formell bei einer Änderung der IBAN/BIC des ZP?
Muss die erste Belastung bei der neuen Bank als FRST geschickt werden?

Und die technische Ergänzung:
Dieser Einzug wird mit einer speziellen Mandatsänderung gekennzeichnet (SMDA = Gleiches Mandat neue Bank des Zahlers).

Stolperstein bei Firmenmandaten: Auch der neuen Bank muss vorher die Kopie des Mandats vorgelegt werden und sie muss das auch noch verarbeiten können.....

Viele Grüße

Holger
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 21.10.2013 - 22:27 Uhr  ·  #19
Die Kopie des Mandates ist aber kein Muss?
Wenn wir eine B2B bekommen, schicken dem wir dem ZP via Berater den Vordruck "Mandatsbestätigung".
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Re: Eillastschrift und erstmaliger Einzug

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Gepostet: 21.10.2013 - 22:43 Uhr  ·  #20
Interessant.

Diese Vorgehensweise ist mir gänzlich unbekannt. Bisher ist mir nur die automatische Rückgabe bekannt, sofern kein B2B-Mandat hinterlegt ist.

Wie lange hat der ZP in diesem Fall Zeit, den Vordruck Mandatsbestätigung zurück zu schicken?

Wie sieht es hier mit den Wiederrufsfristen vor Belastung aus?
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