SEPA Umwandlung mit mehrfach Einzug vom gleich Zahlungspfl.

 
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SEPA Umwandlung mit mehrfach Einzug vom gleich Zahlungspfl.

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Gepostet: 07.12.2013 - 10:01 Uhr  ·  #1
Liebe SEPA Profis,

ich bräuchte mal euren rat, wie verhält es sich bei folgender Konstellation:
IZV-Lastschriften sollen auf SEPA-Basislastschriften konvertiert werden.
Es werden 2 SEPA-Basislastschiften von dem gleichen Kunden eingezogen.
Beide Lastschriften sollen am gleichen Fälligkeitsdatum belastet werden.
Es soll nur ein Mandat genutzt werden.

Meiner Meinung nach müsste jetzt die eine Buchung als First und die zweite
als RCUR gekennzeichnet werden.
Meine Sorge: Ablehnung durch die Bank des Zahlungspflichtigen da die RCUR Buchung
zu erst berücksichtigt wurde. Oder kann das nicht passieren?

Viele Grüße

EBL Knappe
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Re: SEPA Umwandlung mit mehrfach Einzug vom gleich Zahlungspfl.

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Gepostet: 07.12.2013 - 10:10 Uhr  ·  #2
Wieso sendet man denn Erst und Folge zugleich?
Ich würde die addieren und als eine First senden. Man braucht bei der Konvertierung ja ohnehin eine Reihe von Logiken.
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Re: SEPA Umwandlung mit mehrfach Einzug vom gleich Zahlungspfl.

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Gepostet: 07.12.2013 - 10:24 Uhr  ·  #3
Vor der Überlegung standen wir kürzlich auch: Eine als erste, die andere wiederkehrend, so ist es richtig. Meines Wissens geht das durch, die Banksysteme haben ja auch ausreichend Zeit, dies vor dem Fälligkeitstag durchzuprüfen. Pingelig scheint ja auch hier besonders die CoBank zu sein.

Gruß
Raimund
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Re: SEPA Umwandlung mit mehrfach Einzug vom gleich Zahlungspfl.

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Gepostet: 07.12.2013 - 11:35 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von onlbanker

Ich würde die addieren und als eine First senden.


Das hatte ich auch vorgeschlagen, es sollen aber 2 Buchungen sein, da verschiedener Verwendungszweck o.O
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Re: SEPA Umwandlung mit mehrfach Einzug vom gleich Zahlungspfl.

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Gepostet: 07.12.2013 - 12:25 Uhr  ·  #5
Hi EBL Knappe,

die eine als FRST und die Zweite als RCUR schicken ist richtig.
Wenn keine COR1 dabei ist und das Übertragungsverfahren HBCI/FinTS ist, kommen die Lastschriften trotz gleichem Fälligkeitstag eh zeitversetzt bei der Bank des Schuldners an.
Bei HBCI/FinTS wird die Zahlungsverkehrsrichtlinie so interpretiert, dass der Einreicher die Lastschrift bis zum letzten Augenblick ändern oder löschen können muss. Daher sind die SEPA Lastschriften hier immer bankverwaltete terminierte Lastschriften, die bei der Bank bis zum spätest möglichen Termin geparkt werden bevor sie weiter geleitet werden.
Das führt in deinem Beispiel dazu, dass die FRST Lastschrift 5 TARGET2 Tage vorher bei der Bank des Schuldners liegt, während die RCUR Lastschrift immer noch geparkt wird und dann erst 2 TARGET2 Tage vorher bei der Bank des Schuldners liegt.

Bei COR1 Lastschriften, oder Einreicherverfahren, die die Lastschriften sofort an die Bank des Schuldners weiter leiten, sollte es -wenn die Bank des Schuldners eventuelle Prüfungen sinnvoll umgesetzt hat- ebenfalls keine Probleme geben. Eine Prüfung auf die Sequenz macht nur nach dem letzten Clearinglauf Sinn, wenn alle Lastschriften des Tages angekommen sind. Wenn die eingereichten Lastschriften sauber verarbeitet wurden, kommen die dann auch am gleichen Tag an, so dass die Prüfung ergeben sollte, dass eben eine Sequenz FRST vorhanden war/ist. Sicherheit dazu gibt es aber in der Tat nicht.

Viele Grüße

Holger
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Re: SEPA Umwandlung mit mehrfach Einzug vom gleich Zahlungspfl.

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Gepostet: 07.12.2013 - 14:12 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von onlbanker
Wieso sendet man denn Erst und Folge zugleich?
Ich würde die addieren und als eine First senden. Man braucht bei der Konvertierung ja ohnehin eine Reihe von Logiken.

Tja. Dazu wieder mal mein Senf aus der täglchen Praxis (Hausverwaltung). Wir können in unserem Programm auch für Einzüge einstellen, ob es "Einzelbelege" oder "Sammelbelege" geben soll. Wenn also z.B. an einem Tag die laufende monatliche Vorauszahlung UND meinetwegen die Jahresabrechnung fertig ist, dann könnte man (was ich für sinnvoll halte) EINE Lastschrift auf das Konto des Zahlers senden, in der die beiden Beträge miteinander verrechnet und samt Einzelbeträgen und Zwecken im Verwendungszweck aufgeführt werden. Dabei werden ggf. auch Guthaben und Belastungen miteinander verrechnet und nur die Differenz ausgeglichen.

Meistens machen wir das aber NICHT, weil wir uns damit vielfach nur zusätzliche Arbeit in Form von massenhaften Anrufen, teils Monate oder auch Jahre später einhandeln. Die Leute schauen nie genau hin. Da heißt es dann einfach "nein, ich habe das nie bekommen, der Betrag taucht auf meinen Kontoauszügen überhaupt nicht auf". Sie suchen also NUR nach dem entsprechenden Betrag in der Betragsspalte und kommen garnicht auf die Idee, dass das ja vielleicht verrechnet worden sein könnte und die gesuchte Zahl ggf. auch im Verwendungszweck steht. Besonders klasse wird es, wenn dann ein Eigentümer noch 5 Wohnungen besitzt und das alles quer miteinander verrechnet wird. Wobei in dem Fall dann wieder das andere Extrem (10 Lastschriften an einem Tag) hochkommt.... alles nicht so einfach, wie es im ersten Moment ausschaut :-)
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Re: SEPA Umwandlung mit mehrfach Einzug vom gleich Zahlungspfl.

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Gepostet: 07.12.2013 - 15:28 Uhr  ·  #7
Ich mach sowas mit automatisiertem Zahlungs-Avis per E-Mail. Und im VZW verweise ich auf das Avis. Aber ganz unabhängig von SEPA schon eine gefühlte Ewigkeit. Bei SEPA wird das allerdings an Bedeutung zunehmen, weil man weniger in den Verwendungszweck bekommt.
Damit noch keine Probleme mit übermäßigen Rückfragen gehabt.
Auch Zahlungsempfänger /-pflichtige sind Gewohnheitstiere :)
msa
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Re: SEPA Umwandlung mit mehrfach Einzug vom gleich Zahlungspfl.

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Gepostet: 07.12.2013 - 15:37 Uhr  ·  #8
Wenn die Zahlungsgegner (schöne Bezeichnung übrigens) per eMail erreichbar sind, wunderbar. Im "geschäftlichen Verkehr" wird das heutzutage auch der Normalfall sein. Bei vielen Wohnungsbesitzern / Mietern ist das aber leider nicht so. Bersonders schön die, die im Stammdatenblat bei eMail-Adresse ausfüllen "KEIN Computer und KEIN Internetz!!!!!" (mit z am Ende :-) )

Und Sammelbelege erstellt das Programm natürlich, wunderschön als PDF. Nur müßte man die dann wieder per Brief an die relevante Zielgruppe versenden. Die die rückfragen sind natürlich immer genau die, die nur per Brief erreichbar sind :-)

Bisher brauchte das System immer zwei Zeilen pro zusammengefaßtem Einzelvorgang, somit wurden also bis zu 7 Vorgänge in einer Zahlung zusammengefasst, alles darüberhinaus hieß es nur "siehe Sammelbeleg" und dann eben der PDF-Beleg. Wie viele jetzt bei SEPA in eine Zahlung gehen weiß ich garnicht, muß ich mir mal anschauen. Sind sicher weniger.
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Re: SEPA Umwandlung mit mehrfach Einzug vom gleich Zahlungspfl.

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Gepostet: 07.12.2013 - 15:43 Uhr  ·  #9
Du hast natürlich Recht, aber diese Sonderfälle rückfragenfrei zu bedienen geht eh nicht. Egal wie du es machst.
2 Zeilen waren doch 54 Zeichen im DTAUS, oder?
Jetzt hast du 140. Zumindest theoretisch, soweit die Bank sich nichts abzwackt für irgendwelchen Bullshit :)
msa
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Re: SEPA Umwandlung mit mehrfach Einzug vom gleich Zahlungspfl.

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Gepostet: 07.12.2013 - 15:51 Uhr  ·  #10
Ja. Bisher pro Einzelvorgang 2*27 = 54 Zeichen, mit "Platzverschwendung" weil das zeilenweise betrachtet wurde und einiges bis zum Zeilenende leer war. Bei 14 Zeilen brachte man also 7 Vorgänge unter. Wobei das auch schon im Grenzbereich problematisch war, denn nicht jede Bank leitet(e) alle 14 Zeilen an den Endbeteiligten weiter...

Jetzt mit SEPA gibt es ja eigentlich keine Zeilen mehr, deswegen setzt man hier jetzt die Texte Bandwurmmäßig ein, somit wird da etwas gespart. Unterm Strich geht aber natürlich auf die 140 Zeichen erheblich weniger rein als auf die bisher theoretisch möglichen 14*27=378 Zeichen.
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Re: SEPA Umwandlung mit mehrfach Einzug vom gleich Zahlungspfl.

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Gepostet: 07.12.2013 - 16:13 Uhr  ·  #11
Wenn sich irgendwann alle an die Nutzung der zusätzlichen SEPA-Felder gewöhnt haben (und die auch richtig verarbeiten und verstehen), dann ist es nicht mehr so dramatisch.
Gruß
Raimund
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Re: SEPA Umwandlung mit mehrfach Einzug vom gleich Zahlungspfl.

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Gepostet: 07.12.2013 - 16:35 Uhr  ·  #12
Klaro. Wie heißt es so schön: "Der Mensch gewöhnt sich an allem, sogar am Dativ" :-)

Ganz klar ist es mir aber nicht, wieso in Zeiten der Datenverarbeitung für den Verwendungszweck die mögliche Stellenanzahl massiv gekürzt wird im Vergleich zu Zeiten der Einführung des DTAUS-Formats, wo noch jedes Byte teuer war. Es paßt auch nicht zusammen, dass das platzverschwendende XML-Format (wohl ca. die 10fache Datenmenge wie DTAUS!?) kein Problem darstellt, der Verwendungszweck aber gekürzt werden muß, in den Spezifikationen.

Und dass das XML-Format (Datenmenge und Interpretation) eben doch Probleme bereitet habe ich durchaus mitbekommen. Unsere Hausbank betreibt eine Software, die von den Kunden benutzt wird) reicht (über alle Kunden) zum 1. jedes Monats über 500.000 Lastschriften bei Fiducia ein. Fiducia hat sich Monate lang an der Verarbeitung dieser Dateien massiv verschluckt, so daß die Verarbeitung mitunter tagelang brauchte und die Folgelastschriften vom 1. September so spät fertig verarbeitet waren, dass die Gutschrift auf den Kundenkonten erst zum 15. erfolgten. Gottlob hat sich das inzwischen normalisiert. Allerdings läuft wohl immer noch der größte Teil heute über Einzugslastschrift. Ich bin (bang) gespannt, was am 1. Februar sein wird, wenn die RZ mit XML-Dateien überschwemmt werden...
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Re: SEPA Umwandlung mit mehrfach Einzug vom gleich Zahlungspfl.

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Gepostet: 07.12.2013 - 16:51 Uhr  ·  #13
Zitat geschrieben von msa
Es paßt auch nicht zusammen, dass das platzverschwendende XML-Format (wohl ca. die 10fache Datenmenge wie DTAUS!?) kein Problem darstellt, der Verwendungszweck aber gekürzt werden muß, in den Spezifikationen.

Doch, unter einer Voraussetzung: Das neue kürzere Feld wird garantiert von allen Banken vollständig übertragen. Dann wäre gegenüber früher was gewonnen.
msa
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Re: SEPA Umwandlung mit mehrfach Einzug vom gleich Zahlungspfl.

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Gepostet: 07.12.2013 - 17:08 Uhr  ·  #14
OK, das stimmt.

Aber da hätte man auch die Übertragung eines längeren Feldes einfach zur Pflicht erklären können :-)

Dass das nicht wirklich hilft ist auch klar. Die SPARDA-DV hat ja anfangs auch die End2End-ID als Nicht-Pflicht hindefiniert, obwohl das absolutes Wunschdenken ist. Jetzt stellen sie diese zumindest in den Umsätzen dar, wenn sie von außen kommt. Selbst eingeben kann der Kunde keine. Und er kann auch nach wie vor nur 2*35 Stellen VZ eintragen. Aber alles andere hätte wohl zu große Änderungen an dem wunderbaren Bestand erfordert :-)
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