Einzugsermächtigung?

 
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Einzugsermächtigung?

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Gepostet: 08.12.2013 - 19:12 Uhr  ·  #1
Ein Verein hat den folgenden Text in der Beitrittserklärung stehen:
Zitat
Um meinem Verein Kosten, Arbeit und Zeit zu ersparen ermächtige ich ihn den fälligen Mitgliedsbeitrag von meinem Bankkonto abzubuchen

Meine Frage ist nun: Was muss für die SEPA - Umstellung getan werden? Wird ein neues Mandat benötigt oder ist eine Umstellungs-Info ausreichend?
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Re: Einzugsermächtigung?

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Gepostet: 08.12.2013 - 19:47 Uhr  ·  #2
Es gibt die Möglichkeit einer Umdeutung einer Einzugsermächtigung. Aber der gezeigte Satz ist keine Umdeutung.
msa
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Re: Einzugsermächtigung?

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Gepostet: 08.12.2013 - 21:24 Uhr  ·  #3
Ich gehe davon aus, dass der Text der Text der alten Einzugsermächtigung war und unterschrieben wurde und damit längere Zeit abgebucht wurde.
Damit ist die Grundlage für eine Umdeutung in ein SEPA-Mandat gegeben.
Somit ist den Mitgliedern das übliche Schreiben mit Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, Hinweis auf SEPA-Basislastschrift und ggf. Prenotification zu senden - auf welchem Weg auch immer. Und damit ist das Ganze dann in ein SEPA-Mandat gewandelt.
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Re: Einzugsermächtigung?

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Gepostet: 08.12.2013 - 21:40 Uhr  ·  #4
Ja, dieser Text war Bestandteil der bisherigen Beitrittserklärung zum Verein und wurde unterschrieben und es wurde damit abgebucht.
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Re: Einzugsermächtigung?

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Gepostet: 09.12.2013 - 06:13 Uhr  ·  #5
Hallo Kalle,
da Du das Thema bereits in einem anderen Thread angesprochen hast, gehe ich mal davon aus, dass deine Frage hier damit zusammen hängt.
Wenn in der Beitrittserklärung steht, dass der Verein abbucht, ist es nicht automatisch ein Abbuchungsauftrag.
Beim Abbuchungsauftrag überwacht die Bank des Schuldners die Abbuchung und gestattet diese nur, wenn der Auftrag auch der Bank vorliegt. Das ist also vom Ablauf her ein ganz anderes Konstrukt als die Einzugsermächtigung, bei der die Bank des Schuldners nichts hat und nichts überwacht (was sich auf diese Einzugsermächtigung bezieht).


Viele Grüße

Holger
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Re: Einzugsermächtigung?

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Gepostet: 09.12.2013 - 09:53 Uhr  ·  #6
Danke, und somit muss der Verein die Mitglieder nur unterrichten (wie von msa geschrieben) , aber keine neue Einzugsermächtigung unterschreiben lassen. Habe ich das richtig verstanden?
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Re: Einzugsermächtigung?

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Gepostet: 09.12.2013 - 10:07 Uhr  ·  #7
Kalle, zu einer rechtssicheren Umdeutung gehört nicht nur die Unterrichtung. Dazu kannst du über die Suche sehr viele Infos finden.
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