Einhalten der Sequenz

 
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 02.02.2014 - 11:50 Uhr  ·  #41
Was heisst bei COR1 denn 1 Tag? Sieht der Zahlungspflichtige die Lastschrift dann nicht mehr einen Tag vorher auf seinem Konto? Das wäre ein Rückschritt und nicht verbraucherfreundlich.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 02.02.2014 - 12:43 Uhr  ·  #42
Zitat geschrieben von Kalle2012

Was heisst bei COR1 denn 1 Tag? Sieht der Zahlungspflichtige die Lastschrift dann nicht mehr einen Tag vorher auf seinem Konto? Das wäre ein Rückschritt und nicht verbraucherfreundlich.


Zur eigentlichen Frage kann ich nichts sagen.

Aber Anmerkung zu "... nicht verbraucherfreundlich ..."

Ich verstehe diese ganzen Ankündigungs-Quatsch sowieso nicht.
Das sind wieder aus Auswüchse/Unterstützung einer immer weitergreifenden "Vollkasko-Mentalität", die offensichtlich die meisten Menschen brauchen.
Was soll das mit den ganzen Ankündigungen ?
-> "Damit der Zahlungspflichtige die Gelegenheit hat auf seinem Konto für Deckung zu sorgen"

Was ist das für eine Denke ?

Wenn ich irgendwo Ware/Leistung beziehe dann weis ich auch das ich das (irgendwann) bezahlen muss.
Und habe tunlichst im Blick das mein Konto nicht ins Minus gerät, weil ja dann ein heftiger Zins zuschlägt.
Das mache ich selbstständig, eigenverantwortlich in eigenem Interesse.

Ich weis aber das es viele Menschen gibt, die Ihre Rechnungen / Kontoauszüge überhaupt lesen/beachten.
Denen nützt eine Ankündigung also nix.
Und alle anderen brauchen diese nicht.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 02.02.2014 - 13:11 Uhr  ·  #43
Das hat mit Quatsch nichts zu tun. Ich hatte letzten Monat noch den Fall das mir eine Kundin nach der geplatzten Terminlastschrift mitgeteilt hat, sie habe im Krankenhaus gelegen und es wäre eine andere Belastung zufrüh abgebucht worden. Wenn ich eine Rechnung bezahle, dann bestimme ich den Zeitpunkt der Überweisung selbst. Ein Lohnempfänger bekommt seinen Lohn leider nicht immer am gleichen Tag, und es kann dann insbesondere am Monatsanfang schon mal schwierig werden. So habe ich für diesen Monat bisher noch keine Mietgutschriften auf dem Konto.
Am liebsten zahle ich daher per Überweisung, aber das möchten viele Zahlungsempfänger nicht.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 02.02.2014 - 13:17 Uhr  ·  #44
Zitat geschrieben von Kalle2012
Was heisst bei COR1 denn 1 Tag? Sieht der Zahlungspflichtige die Lastschrift dann nicht mehr einen Tag vorher auf seinem Konto? Das wäre ein Rückschritt und nicht verbraucherfreundlich.

Das ist kein Rückschritt sondern die Beibehaltung der jetzigen IZV Lastschrift. Deutschland hat zig Jahre diesen ganzen Vorlaufkram nicht gebraucht und braucht ihn auch zukünftig nicht. Der Vorlauf wurde ja nicht wegen D erfunden. Und um das Altverfahren aufrecht zu erhalten wurde für D die Eillastschrift erfunden.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 02.02.2014 - 13:31 Uhr  ·  #45
Das man den nicht braucht ist Ansichtssache.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 02.02.2014 - 13:34 Uhr  ·  #46
Nö, das ist keine Ansichtssache. ZE und ZP konnten auch ohne SEPA miteinander einen Vorlauf bzw. Abbuchungstermine vereinbaren. Und der ZE der dazu nicht bereit war oder sich wiederholt als unzuverlässig gezeigt hat, hat einfach keine Einzugsermächtigung bekommen. So einfach ist das. Dafür brauche ich weder Vorlauffristen noch SEPA.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 02.02.2014 - 13:37 Uhr  ·  #47
Zitat geschrieben von Kalle2012

Ich hatte letzten Monat noch den Fall das mir eine Kundin nach der geplatzten Terminlastschrift mitgeteilt hat, sie habe im Krankenhaus gelegen und es wäre eine andere Belastung zufrüh abgebucht worden.


Und du meinst "Hätte Sie im Krankenhaus die Ankündigung gelesen" wäre das nicht passiert.
Jetzt machst du aber Märchenstunde

Zitat geschrieben von Kalle2012

Wenn ich eine Rechnung bezahle, dann bestimme ich den Zeitpunkt der Überweisung selbst.


Wer zwingt zur Lastschrift ?
Machste halt Vorkasse, da kannste dann den Zeitpunkt selbst bestimmen.

Zitat geschrieben von Kalle2012

Am liebsten zahle ich daher per Überweisung, aber das möchten viele Zahlungsempfänger nicht.


Als Endverbraucher ist Lastschrift meine liebste Zahlungsart.
Da hab ich im Fall von Reklamationen ein effektives Druckmittel in der Hand.
Nämlich die Rückgabe.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 02.02.2014 - 13:39 Uhr  ·  #48
Sehr gut, kontex! :)
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 02.02.2014 - 13:40 Uhr  ·  #49
Abbuchungstermine? Schön wärs. Ich kenne genügend Fälle in denen es heisst: wir buchen am 1. des Monats ab, das geht nicht anders. Und der Schwarz / Weiß - Denke mit "unzuverlässig" kann ich auch nicht zustimmen.
Aber wir kommen vom Thema ab und werden uns sowieso nicht einig.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 02.02.2014 - 13:42 Uhr  ·  #50
Ja, du hast schon irgendwo Recht. Bei allem auf das man angewiesen ist wie z.B. Energieversorger etc. hatte man in der Vergangenheit nicht immer so ohne weiteres die Wahl.
Aber eines muss man auch mal sagen: Wenn man das Konto so knapp führt, dass man wiederholt Probleme mit geplatzten Lastschriften hat rettet einen SEPA auch nicht! Dann liegt der Hund woanders begraben, dann gibt man nämlich etwas aus was man zum Kaufzeitpunkt garnicht bezahlen konnte.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 02.02.2014 - 13:44 Uhr  ·  #51
Zitat geschrieben von Kalle2012

Aber wir kommen vom Thema ab und werden uns sowieso nicht einig.


Stimmt.

Aber ich bin froh hier im Forum Diskussions-Partner für technische Probleme zu haben.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 02.02.2014 - 16:37 Uhr  ·  #52
Ich darf noch etwas aus meiner täglichen Praxis zum Thema Prenotifikation hinzufügen:

Ich komme aus dem Umfeld Hausverwaltung. Wir ziehen jeden Monat von Wohnungseigenümern (feste) Wohngeldvorauszahlungen und von Mietern (feste) Mieten+Nebenkostenvorauszahlungen ein. Wohngeld gemäß Fäligkeit immer zum 1. des Monats, Mieten gemäß der Mietvertraags-Vereinbarung "am dritten Werktag" sicherheitshalber immer am 5. Das ist klar und eindeutige, immer am gleichen Tag (außer wenn es kein Bankarbeitstag ist, dann eben am darauffolgenden) und man braucht da keine extra Prenotification. Mindestrens einmal im Jahr werden aber die Beträge der Jahresabrechnung bzw. Nebenkostenabrechnung fällig. Und die können mitunter extrem differieren, gerade im Bereich der Eigentümer. Da kommt es vor, dass zu einem bestimmten Tag auf einen Schlag mehrere Tausend EURO (z.B. bei Sanierungen) fällig werden. Sprich Beträge, die der Kontoinhaber nicht einfach so ständig auf dem Konto herumstehen hat und mit denen er auch nicht wirklich rechnen kann und muß. Hier ist die Prenotification eine gute und wichtige Sache. Wobei sie aber in den meisten Fällen auch nichts wirklich neues ist, denn früher hat der Kunde halt via Rechnung oder in unserem Fall via Jahresabrechnung Kenntnis davon erlangt, wann wieviel Geld fällig ist. Nur konnte man früher quasi heute die Abrechnung zusenden und draufschreiben "übermorgen fällig". Das würde jetzt nur noch mit einer gesonderten Vereinbarung vorher gehen. Und das ist auch durchaus OK so, finde ich.

Zu guter Letzt die Sache mit dem Gehaltsempfänger und der Fälligkeit von Beträgen vor der Gehaltszahlung: Sicher gibt es genügend Verbraucher, die Monat für Monat "von der Hand in den Mund" leben und aktuelle Verpflichtungen nur aus dem gerade erhaltenen Gehalt bedienen können. Aber darauf kann ich als Vertragspartner nicht individuell Rücksicht nehmen. "Wo kämen wir denn da hin?". Soll ich als Hausverwaltung dann die zum 1. fällige Wohnlast von Frau Schmidt erst um 10. einziehen, weil ihr Arbeitgeber erst zum 10. abrechnet, und von Herrn Müller gar erst zum 25., weil der erst zum 25. Geld bekommt und bis zum 1. dann schon längst wieder Ebbe auf dem Konto herrsch (solche Ansinnen wurden schon wiederholt an mich herangetragen?). Ich bin dem immer damit begegnet, dass ich meinte, das können wir schon machen, wenn Sie im Gegenzug die Versorger (Strom, Wasser ect.) dazu bringen, auch erst am 25. abzubuchen. Damit war das Thema immer sofort vom Tisch. Will sagen, wieso soll der Zahlungsempfänger Liquidität vorhalten, um einem Zahlungspflichtigen seine Forderungen zu stunden, nur weil der "nicht mit Geld umgehen" kann? Der Zahlungspflichtige kann doch einmalig so viel Geld auf die hohe Kante legen, dass eben zum 1. "noch soviel da ist", um die Verpflichtungen zu bedienen... Dass das bei vielen Menschen heutzutage mitunter sehr schwierig ist, weiß ich auch. Aber ich kann nicht die Welt retten...
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 02.02.2014 - 16:55 Uhr  ·  #53
Zitat

... früher hat der Kunde halt via Rechnung oder ... via Jahresabrechnung Kenntnis davon erlangt

Man eine Verständnisfrage:
Spricht eigentlich irgendetwas dagegen die Rechnung und die Prenotifikation in dem gleichen Dokument (Schreiben) zusammenzufassen und zu versenden?
msa
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 02.02.2014 - 17:16 Uhr  ·  #54
Nein, nichts. Es ist ausdrücklich zulässig, am Ende der Rechnung zu schreiben "... buchen wir den Rechnungsbetrag via SEPA-Basislastschrift am 15.02.2014 mit der Mandatsreferenz 12345 von Ihrem Konto IBAN bla ab". Wichtig ist nur, dass der Kunde die Rechnung der vereinbarten Prenotificationfrist entsprechend früh (ohne gesonderte Vereinbarung 14 Tage) erhält.

Musterbeispiel für eine Prenotification via Rechnung ist z.B. die Telefonrechnung der Telekom. Der Betrag ändert sich monatlich, also muß prenotificiert werden, und das passiert über einen (auch früher schon draufstehenden) Satz auf der Rechnung.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 02.02.2014 - 18:03 Uhr  ·  #55
Danke für die Info.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 03.02.2014 - 10:57 Uhr  ·  #56
Zitat geschrieben von Raimund Sichmann

Zitat geschrieben von elchman
Die Commerzbank prüft übrigens den Sequence-Type auf Zahlungspflichtigenseite nicht.


Sicher? Wir hatten zig Rückgaben, bei denen ausschließlich LS von der Cobank zurückgekommen ist.
Und @Holger: Mir geht es nicht darum, hier eine Bank an den Pranger zu stellen.
Aber es geht mir darum klarzustellen, dass es keine kleine Sparkasse oder Genobank ist, die hier "etwas streng" ist, die Dimension ist bei der CoBa schon eine andere.

Gruß
Raimund


Ja, ganz sicher. Die Commerzbank prüft nicht, ob vor einer RCUR ein FRST Lastschrift war.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 03.02.2014 - 11:07 Uhr  ·  #57
Raimund, vielleicht war es ein Problem mit den BIC's der ZP, weshalb ihr so viele Rückgaben hattet. Die CoBa ist in der Richtung ja auch ein Sonderfall.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 03.02.2014 - 14:04 Uhr  ·  #58
Zitat geschrieben von onlbanker

Raimund, vielleicht war es ein Problem mit den BIC's der ZP, weshalb ihr so viele Rückgaben hattet. Die CoBa ist in der Richtung ja auch ein Sonderfall.


Was genau meinst du damit? Habe nämlich gerade ein Thema mit einer VR Bank und bin ratlos
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 03.02.2014 - 14:32 Uhr  ·  #59
Ich habe das mit dem Sequenztyp bei der Coba ausprobiert und kein Problem damit.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 03.02.2014 - 16:08 Uhr  ·  #60
Zitat geschrieben von marks
Was genau meinst du damit? Habe nämlich gerade ein Thema mit einer VR Bank und bin ratlos

Damit meine ich das von der BuBa im Intranet veröffentlichte 6 Kapitel und 15 Seiten starke Dokument, das sich einzig und allein um die "IBAN- und BIC-Berechnung für Konten der Commerzbank AG" dreht. Bei dieser Bank kann man nicht einfach DE+PZ+BLZ+Konto machen, um eine IBAN zu ermitteln. Und die BIC kann man auch nicht ohne Kenntnis dieser Regeln einfach aus irgendeinem Verzeichnis rausholen. Das muss man vorher erst studieren.

Um welche BLZ geht es denn in deinem Fall?
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