Einhalten der Sequenz

 
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 04.02.2014 - 08:51 Uhr  ·  #61
Zitat geschrieben von onlbanker


Zitat geschrieben von marks
Was genau meinst du damit? Habe nämlich gerade ein Thema mit einer VR Bank und bin ratlos

Damit meine ich das von der BuBa im Intranet veröffentlichte 6 Kapitel und 15 Seiten starke Dokument, das sich einzig und allein um die "IBAN- und BIC-Berechnung für Konten der Commerzbank AG" dreht. Bei dieser Bank kann man nicht einfach DE+PZ+BLZ+Konto machen, um eine IBAN zu ermitteln. Und die BIC kann man auch nicht ohne Kenntnis dieser Regeln einfach aus irgendeinem Verzeichnis rausholen. Das muss man vorher erst studieren.

Um welche BLZ geht es denn in deinem Fall?


Hat sich zum Glück erledigt, Mandatsdatum lag in der Zukunft.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 05.02.2014 - 02:20 Uhr  ·  #62
Zitat geschrieben von onlbanker

Glaube nicht, denn wo soll man die ganzen Daten speichern? Dann müsste man ja auftragsseitig in der Bank zu jedem Empfänger je Mandat einen Zähler mitlaufen lassen. Das wäre eine unglaubliche Datenmenge die auch noch für den Fehlerfall pflegbar sein müsste.
Und wenn der ZE die Bank wechselt ist es ja trotzdem keine First. Das kann die neue Bank ja garnicht prüfen. Oder liege ich jetzt ganz daneben?


Nicht die Einreicher-Bank prüft die Sequenz, sondern die Lastschriftzahler-Bank. Bei meinen Test-Lastschriften hatte ich den Fall, daß ein Banking-Programm aufgrund eines Bugs bei Erst- und Folgelastschrift jeweils den Sequenztyp "FRST" übermittelt hat. Beide Lastschriften wurden zusammen eingereicht; ich wollte damit u.a. auch testen, ob es tatsächlich so ist, daß eine Folgelastschrift die Erstlastschrift "überholen" kann (wegen des früheren Fälligkeitsdatums der Folgelastschrift). Wegen der falschen Sequenz der Folgelastschrift wurde diese allerdings als Erstlastschrift ausgeführt, und die eigentliche Erstlastschrift wurde wegen des (vermeintlich) falschen Sequenztyps abgewiesen (was mir prompt mit 5,50 € in Rechnung gestellt wurde - SEPA ist also wegen der vielen Fehlermöglichkeiten sicher auch ein guter Nebenverdienst für die Banken ;)).

Auf dem Kontoauszug der Einreicher-Bank (Postbank) ist übrigens nie der genaue Grund für eine Rücklastschrift zu erkennen. Dort steht immer nur "Rücklastschrift sonstige Gründe (Bank)" - egal, ob der Sequenztyp falsch war oder ob das Konto keine Deckung hatte.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 05.02.2014 - 10:55 Uhr  ·  #63
Welche Bank war die Zahler-Bank?
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 05.02.2014 - 12:58 Uhr  ·  #64
Sparkasse KölnBonn
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 05.02.2014 - 15:18 Uhr  ·  #65
Und es waren Basis- und keine Firmenlastschriften?
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 13.02.2014 - 12:52 Uhr  ·  #66
Hallo,

spricht was dagegen, dass man Bais-Lastschriften nochmals mit FRST einreicht?
Gruß
Dirwin
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 13.02.2014 - 13:03 Uhr  ·  #67
Ja!

Hast Du den Thread hier überhaupt gelesen?
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 13.02.2014 - 15:40 Uhr  ·  #68
wie war das jetzt du hast 2 mal gleichen Zahler mit FRST eingereicht ????
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 14.02.2014 - 15:05 Uhr  ·  #69
Tagchen,

mal nüchtern überlegt: Eine FRST-Lastschrift mit entsprechender Vorlaufzeit hat diese aufgrund der ausreichend langen Zeit für den Zahlungspflichtigen die Lastschrift zu sehen und ggf bereits im Vorwege zu retournieren. Wenn ich eine wiederkehrende Lastschrift trotzdem mit dem Sequenztyp FRST einreiche erreiche ich dass der Zahlungspflichtige wieder jede Menge Zeit hat sich um die Lastschrift zu "kümmern". Der Zahlungspflichtige hat damit einen Vorteil, keinen Nachteil - daher gehe ich davon aus dass es absolut unschädlich sein sollte LS ggf auch grundsätzlich als FRST zu ziehen. Hier fände ich eine Prüfung tatsächlich fragwürdig und würde Ertragsdenken unterstellen.

Abgesehen davon:
@kontex: Bei der COR1-Lastschrift ist es nicht 1 Tag Vorlaufzeit sondern es sind 2, weil die Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen 1 Target-Tag vor Fälligkeit vorliegen muss. Um dies zu gewährleisten benötigt die Bank des Zahlungsempfängers 1 Target-Tag, also sind es insgesamt 2. Daher ist die Einreichungsfrist für BasisLS mit Sequenz FRST ja auch 6 Target-Tage (5 Target-Tage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen + 1 Target-Tag für den "Transport" dorthin).

Gruß
Stefan
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 14.02.2014 - 17:28 Uhr  ·  #70
Ich unterstütze deinen Standpunkt, aber verlass dich nicht zu 100 % darauf, dass nicht geprüft wird.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 15.02.2014 - 19:45 Uhr  ·  #71
Wo liegt eigentlich der Unterschied für den Kunden?

Bisher habe ich sowohl auf meinem Postbank- als auch meinem PSD-Konto SEPA-Lastschriften erhalten. Einen Unterschied konnte ich nicht feststellen. Es erfolgte in keinem Fall eine Info vor der Buchung durch die Bank. Die Auszüge hole ich täglich ab. Auch habe ich kein FRST oder andere Werte im Auszug erkennen können.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 15.02.2014 - 20:27 Uhr  ·  #72
Vorgemerkte Umsätze werden nur im Online-Banking angezeigt.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 15.02.2014 - 21:34 Uhr  ·  #73
Zitat geschrieben von nachgefragt

Wo liegt eigentlich der Unterschied für den Kunden?

Bisher habe ich sowohl auf meinem Postbank- als auch meinem PSD-Konto SEPA-Lastschriften erhalten. Einen Unterschied konnte ich nicht feststellen. Es erfolgte in keinem Fall eine Info vor der Buchung durch die Bank. Die Auszüge hole ich täglich ab. Auch habe ich kein FRST oder andere Werte im Auszug erkennen können.

Das kommt auf die Bank bzw. das RZ an, das dahinter steht. Manche "machen was draus", manche nicht. Deine offenbar nicht.

FI, das RZ der Sparkassen, macht z.B. was daraus. Der Buchungstext lautet nicht immer "LASTSCHRIFT" sondern "ERSTLASTSCHRIFT" bzw. "FOLGELASTSCHRIFT". Damit kann der Kunde z.B. bei Erstastschriften "wachsamer" sein.

Weiterhin werden die Lastschriften als "geplante Buchungen" sowohl im WebBanking als auch via HBCI als vorgemerkte Buchungen übertrage. Und zwar sobald sie bei der Sparkasse des Zahlungspflichtigen eingehen (je nach Typ CORE oder COR1 und FRST bzw. RCUR 5 bzw. 2 Tage vorher. Somit hat der Kunde noch Zeit zu prüfen und den unter SEPA mögliche Widerspruch vor Fälligkeit zu tätigen, oder eben Geld bereitzustellen.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 18.04.2014 - 13:39 Uhr  ·  #74
Hallo zusammen,

da sich die Leute hier anscheinend uneinig sind, meine Frage an die, die schon konkrete Erfahrungen haben.

Folgender Fall: Ich habe heute eine Sammellastschrift (CORE) versehentlich als Erstlastschrift bei meiner Bank eingereicht, hätte aber Folgelatschrift sein müssen.

Muss ich damit rechnen, dass die Lastschriften zurückkommen bzw. kann ich den Auftrag stornieren? Das Ausführungsdatum ist der 2. Mai
Habe bei meiner Bank angefragt, aber werde da über die Feiertage sicher keine Antwort bekommen.

Vielen Dank!
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 18.04.2014 - 16:30 Uhr  ·  #75
HomerThompson, bei welcher Bank hast du diese LS eingereicht?
msa
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 18.04.2014 - 18:27 Uhr  ·  #76
Ich habe einen Fall, wo von einem System monatliche Lastschriften gezogen werden. Korrekt mit Erst- und dann Folge. Wenn ich zusätzliche Einzüge mit diesem Mandat machen muss, erlaubt das System aber nur, EINZELLastschriften zu generieren. Dies hat bisher nie wirklich Probleme gemacht, obwohl es falsch ist. Das genannte System (Anwendungsprogramm) wird von einer Bank selbst betrieben und gehostet. Diese Bank weigert sich, die Auswahl Einzel/Erst/Folge bei den handerstellten Einzellastschriften zuzulassen, weil sie Angst hat, dass zuviele Benutzer nicht wissen was sie tun. Mich ärgert das, aber ich muß es hinnehmen. Die Bank steht auf dem Standpunkt "wenn wir zwangsweise Einmallastschrift senden - auch wenn's verkehrt ist - , dann gibt das keine Probleme. Wenn der Nutzer aber bei einer ersten LA "Wiederholend" sendet, dann gibt das sehr wohl Probleme. Also lassen wir ihn wiederholend garnicht erst eintragen. Solange also nicht das erste Mal von irgendwo eine LA deswegen zurückkommt, bleibt es wie es ist. Und wie gesagt, weder bei mir, noch insgesamt bei der betreibenden Bank ist aus dem Grund jemals eine LA zurückgekommen. Insofern denke ich, kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen. Die Auskunft Deiner Hausbank würde auch nicht viel bringen, die könnten nur sagen, wie sie es selbst machen. Über die Verhaltensweise der Bank des Zahlungspflichtigen können die auch wenig sagen...
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 22.04.2014 - 20:52 Uhr  ·  #77
Danke für eure Antworten!

Mein Bankberater konnte den Satz noch löschen, daher werde ich nie erfahren, was passiert wäre ;)
Aber er hat auch geschrieben, dass es schlimmer gewesen wäre, wenn ich eine Erstlastsschrift als Folgelastsschrift eingereicht hätte. Kann also gut sein, dass auch so nix passiert wäre.
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Re: Einhalten der Sequenz

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Gepostet: 04.05.2014 - 17:33 Uhr  ·  #78
Mit dem Nicht-Einhalten des korrekten Sequenztyps hatten meine Kunden nie Probleme. Aber das Mandatsdatum wird von manchen Banken dahingehend geprüft, dass das Datum nicht nach dem Einreichungsdatum liegen darf.
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