Erstlastschrift oder Folgelastschrift

 
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 10
Dabei seit: 01 / 2014
Betreff:

Erstlastschrift oder Folgelastschrift

 · 
Gepostet: 03.02.2014 - 09:50 Uhr  ·  #1
Hallo,

ich bin in unserem Verein für die Buchungen/Software verantwortlich. Hab jetzt für 2 Fälle folgende Fragen:

- 1. Fall:

Die Beiträge vom Vater und Sohn werden beide vom Konto des Vaters eingezogen. Beide wurden über die Umstellung auf SEPA informiert. Das Programm durchläuft alle Buchungen, stößt auf den Sohn, diese Buchung wird als Erstlastschrift gekennzeichnet.

Ist jetzt die Buchung vom Vater, die darauf folgt, da es sich ja um die gleiche IBAN handelt, auch eine Erstlastschrift oder eine Folgelastschrift?

- 2. Fall:
  • Der Beitrag eines Mitgliedes wurde mit SEPA ( Erstlastschrift ) von der Bank1 gebucht.
  • Vor der zweiten Beitragsbuchung teilt das Mitglied die Änderung seiner Bankverbindung ( Bank2 ) mit. Dies wird in der SEPA-Datei mit OrgnlDbtrAgt-Id SMNDA gekennzeichnet.
  • Vor der dritten Beitragsbuchung fällt dem Mitglied ein, daß er wieder zur Bank1 wechseln will/wird und teilt es mit.

Ist jetzt die dritte Buchung eine Erst- oder Folgelastschrift?

Gruß
Stefan
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: NRW
Homepage: ksit.de
Beiträge: 1354
Dabei seit: 11 / 2012
Betreff:

Re: Erstlastschrift oder Folgelastschrift

 · 
Gepostet: 03.02.2014 - 09:59 Uhr  ·  #2
zu Fall 1: Ist die Mandatsreferenz die gleiche, oder sind diese unterschiedlich? Davon hängt es ab ob Erst- oder Folgelastschrift.
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 23
Dabei seit: 12 / 2013
Betreff:

Re: Erstlastschrift oder Folgelastschrift

 · 
Gepostet: 03.02.2014 - 10:11 Uhr  ·  #3
http://www.triodos.de/de/gesch…gsverkehr/


"Neue SEPA-Lastschriftmandate
Wiederkehrende Zahlungen mit gleichen Beträgen: Bei regelmäßigen Zahlungen zu festen Terminen und denselben Beträgen, zum Beispiel Mietzahlungen, kann das SEPA-Lastschriftmandat Teil des Vertrages sein. Neben Betrag, Abbuchungsdatum und IBAN/BIC des Zahlungspflichtigen müssen dabei Ihre Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz angegeben werden. Eine Vorabinformation (siehe weiter unten) an den Zahlungspflichtigen ist nur einmal vor der ersten Abbuchung nötig, dies ist in der Regel ebenfalls mit dem Vertrag geregelt. Die Vorabinformation muss mindestens 14 Tage vor dem ersten Einzug liegen.
Einmalige Zahlungen oder wiederkehrende Zahlungen mit verschiedenen Beträgen: Bei einmaligen Lastschrifteinzügen oder Einzügen mit wechselnden Beträgen muss ebenfalls ein Mandat eingeholt werden. Auch hier müssen neben Betrag, Abbuchungsdatum und IBAN/BIC die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz angegeben werden. Allerdings muss für jeden einzelnen Einzug eine eigene Mandatsreferenz erstellt und der Zahlungspflichtige vorher per Vorabinformation (siehe weiter unten) informiert werden. Dies, wenn nicht anders vereinbart, mindestens 14 Kalendertage vor dem Einzug."


schaut euch mal das an !
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Korschenbroich
Alter: 52
Beiträge: 6116
Dabei seit: 02 / 2003
Betreff:

Re: Erstlastschrift oder Folgelastschrift

 · 
Gepostet: 03.02.2014 - 10:12 Uhr  ·  #4
Zu Fall 2:

Immer dann wenn die Bank gewechselt wird, kommt SMDA rein und Sequenz FRST. Ist bei Schuldnern mit mehreren Bankverbindungen, die für jeden Einzug "hoppen" natürlich blödsinnig, aber der Fall ist mit dem Kennzeichen eigentlich auch nicht bedacht worden.
So ist das zwar lästig, aber eigentlich transparenter. Sonst müsste man sich ja alle Bankverbindungen merken zu der bereits Lastschriften eingezogen wurde, damit man weiß, wann Kennzeichen und Erstlastschrift zu setzen ist. Und das alles müsste man auch noch abgleichen, für den Fall, dass beim versuch die Lastschrift einzuziehen etwas schief geht und man deswegen die Bank wechselt......
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 10
Dabei seit: 01 / 2014
Betreff:

Re: Erstlastschrift oder Folgelastschrift

 · 
Gepostet: 03.02.2014 - 11:24 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von Kalle2012

zu Fall 1: Ist die Mandatsreferenz die gleiche, oder sind diese unterschiedlich? Davon hängt es ab ob Erst- oder Folgelastschrift.


Es hat jeder seine eigene Mandatsnummer
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Korschenbroich
Alter: 52
Beiträge: 6116
Dabei seit: 02 / 2003
Betreff:

Re: Erstlastschrift oder Folgelastschrift

 · 
Gepostet: 03.02.2014 - 11:49 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von NobodyBody

Zitat geschrieben von Kalle2012

zu Fall 1: Ist die Mandatsreferenz die gleiche, oder sind diese unterschiedlich? Davon hängt es ab ob Erst- oder Folgelastschrift.


Es hat jeder seine eigene Mandatsnummer

Dann ist das ein eigenes Mandat und ein eigener Einzug. Damit haben beide einen Ersteinzug (Erst und Folgelastschrift bezieht sich auf die Nutzung des Mandats)
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 10
Dabei seit: 01 / 2014
Betreff:

Re: Erstlastschrift oder Folgelastschrift

 · 
Gepostet: 03.02.2014 - 12:10 Uhr  ·  #7
Danke für die schnellen Antworten! :-)

Gruß
Stefan
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0