Moin zusammen,
ich habe eine Frage an die SEPA Weisen hier im Forum zum Thema Vorankündigung. Damit meine ich jedoch nicht die Prenotification die der Zahlungsempfänger an den Zahlungspflichtigen senden muss, sondern vielmehr die vorgemerkten SEPA Lastschriften im Banking der jeweiligen Bank. Gibt es eine Regelung, dass die Bank die vorangekündigten SEPA Lastschriften als vorgemerkte Umsätze anzeigen MUSS? Meines Erachtens macht das ganze Vorankündigen doch nur dann Sinn, wenn man die Möglichkeit hat, im Onlinebanking die angekündigten SEPA Lastschriften einzusehen und vor allem auf diese dann auch bereits zu reagieren. Gerade der Widerspruch gegen eine vorgemerkte Lastschrift wäre doch das Plus, denn so rupft mir ein vermeindlicher Abbucher ebenfalls erst das Konto leer und ich muss dann Widerspruch einlegen. Wenn bereits bei der Vormerkung der Widerspruch möglich ist/wäre, dann macht das doch alles erst Sinn, oder sehe ich das falsch?
Grüße
pyloor
ich habe eine Frage an die SEPA Weisen hier im Forum zum Thema Vorankündigung. Damit meine ich jedoch nicht die Prenotification die der Zahlungsempfänger an den Zahlungspflichtigen senden muss, sondern vielmehr die vorgemerkten SEPA Lastschriften im Banking der jeweiligen Bank. Gibt es eine Regelung, dass die Bank die vorangekündigten SEPA Lastschriften als vorgemerkte Umsätze anzeigen MUSS? Meines Erachtens macht das ganze Vorankündigen doch nur dann Sinn, wenn man die Möglichkeit hat, im Onlinebanking die angekündigten SEPA Lastschriften einzusehen und vor allem auf diese dann auch bereits zu reagieren. Gerade der Widerspruch gegen eine vorgemerkte Lastschrift wäre doch das Plus, denn so rupft mir ein vermeindlicher Abbucher ebenfalls erst das Konto leer und ich muss dann Widerspruch einlegen. Wenn bereits bei der Vormerkung der Widerspruch möglich ist/wäre, dann macht das doch alles erst Sinn, oder sehe ich das falsch?
Grüße
pyloor