Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

 
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Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 31.03.2014 - 21:31 Uhr  ·  #1
manche Unternehmen haben ja evtl. div. Tochtergesellschaften usw.
wie kann man nunmehr prüfen, mit welchen Daten (Firmenbezeichnung/HR-Nummer usw.) die Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragt wurde?
msa
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 31.03.2014 - 21:43 Uhr  ·  #2
Eine solche Prüfung ist nicht vorgesehen. Die Bundesbank erteilt die ID ganz offensichtlich auch ohne jegliche Prüfung. Das schließe ich daraus, dass die IDs während der üblichen Bürozeiten nahezu in Echtzeit zugeteilt werden, und zwar auch an Gruppierungen, deren Existenz nicht in irgendwelchen Registern nachgesehen werden kann - z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften.

DIe gesamte Literatur spricht nur davon, dass die Gläubiger-ID zusammen mit der Mandatsreferenz EINDEUTIG sein muß, deswegen die zentrale Zuteilung. Dieses Merkmal Gläubiger-ID + Mandatsreferenz wird dem Zahlungspflichtigen vom Zahlungsempfänger mitgeteilt und damit kann der Zahlungspflichtige die Lastschrift eindeutig identifizieren und damit den Vertragspartner - aus dessen Unterlagen alles Weitere wie Registereintrag ect. hervorgeht. Ein direkter Rückschluss von der ID auf den Antragsteller ist nirgends vorgesehen.

In dem Zusammenhang übrigens auch interessant: Nachdem die ID zugeteilt ist, müssen Veränderungen des Zahlungsempfängers wie Adressänderungen ect. der Bundesbank nicht mitgeteilt werden. Insofern hat die Bundesbank auch keine aktuellen Daten über die Nutzer der ausgegebenen IDs.
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 01:14 Uhr  ·  #3
*unterschreib*
Es wird nur geprüft, ober der Name schon mal eine ID bekommen hat. Ansonsten existieren keine offiziellen Verzeichnisse.
msa
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 09:15 Uhr  ·  #4
Nochwas: Ich gehe inzwischen davon aus, dass der einzige "Sinn" der Gläubiger-ID der ist, dass der Zahlungsempfänger seine Bankverbindung wechseln kann, ohne dass ein großer Mitteilungs-Papierkrieg nötig ist. Der Zahlungspflichtige erkennt eine Lastschrift "seines Vertragspartners" eindeutig an (Gläubiger-ID + Mandatsreferenz), egal von welchem seiner Konten aus der Zahlungsempfänger die Lastschrift zieht. Macht auch irgendwie Sinn, denn eine Transaktion mit Gl-ID tritt nicht aus heiterem Himmel auf, der geht eine Vertragsbeziehung voraus - und somit sollte der Vertragspartner identifiziert sein.
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 10:09 Uhr  ·  #5
Ja, und ein weiterer Sinn könnte darin liegen, dass der Zahlungspflichtige pauschal eine GID sperren lassen kann.
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 11:44 Uhr  ·  #6
Wenn ich eine Nummer grundsätzlich nicht von der ausgebenden Stelle überprüfen kann, muss ich mich auf andere, sodann hier die einziehende Bankinsitute verlassen und inwieweit diese dies korrekt hinbekommen, ist spekulativ.
Mir sind Banken bekannt, die Ausdrucke annehmen
(somit entfällt die auf der Homepage der Bundesbank angedachte - Echtheits-/Signaturprüfung)
Zitat
Das Mitteilungsschreiben, das Sie per E-Mail erhalten, ist aus Sicherheitsgründen mit einer digitalen Signatur versehen. Sollten Sie Zweifel an der Herkunft des Dokumentes haben, können Sie die digitale Signatur auf Echtheit prüfen



in meinem og. Beispiel Konzern > Tochtergesellschaft oder bei div. Stadtwerken > gibt es bspw. Betriebsführungs-Gesellschaften, die das komplette "handling" übernehmen.
wie gut (finanziell) diese Gesellschaften (evtl. kleine GmbHs) ausgelegt sind oder inwieweit evtl. spezielle "Inkasso GmbH" herangezogen werden, ist unbekannt.
Dh. ein Konzern oder die Stadtwerke, könnte theoretisch mit kleinen GmbH den Einzug vornehmen und entsprechende GläubigerID (oder falsche bspw. durch Zahlendreher) auf den Schreiben ausweisen, das Gejammer würde erst im Falle des Schadens entstehen.


zusammenfassend also eine ID die nichts (bzw. nicht viel) taugt :-)
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 12:03 Uhr  ·  #7
infoman, das Zitat hat aber nichts mit der GID zu tun. Es besagt lediglich, dass die E-Mail in der die GID mitgeteilt wird mit einer Signatur versehen ist. Bezieht sich also rein auf die Mail und ihren Absender, nicht auf ihren Inhalt.
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 12:54 Uhr  ·  #8
Zur Eindeutigkeit der GID, achtet einfach mal auf die GID DE.......1. Die Nr. 1 gibt es wirklich. Sie wird von diversen öffenltichen Kassen (Zollämter, Finanzkassen, ...) genutzt.

Die BuBa sorgt nur für eindeutige GIDs, indem sie die Nummern fortlaufend vergibt. Die eigentliche Kontrollfunktion ergibt sich im Zusammenspiel von GID und MREF im Mandat und im Zahlungsdatensatz.
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 12:56 Uhr  ·  #9
Zusätzlich wäre es ja schön, wenn man über die GID den Gläubiger über ein Verzeichnis auf der BuBa Seite abfragen könnte, damit man sieht, wer da genau abbucht. Aber das ist scheinbar nicht vorgesehen.
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 13:03 Uhr  ·  #10
die PDF hat die Signatur nicht die Mail. (da sind deine Infos falsch)
somit soll die Richtigkeit/die Bestätigung der unverfälschten Wiedergabe der GläubigerID gewährleistet werden.

wenn ich nun lediglich einen Ausdruck "der GläubigerID" bzw. eine unsignierte PDF** der Bank vorlege, könnte diese "photoshop"-überarbeitet sein
**=wobei die Frage ist, ob die überhaupt wissen, dass diese signiert sein muss
msa
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 13:14 Uhr  ·  #11
Zitat geschrieben von onlbanker

Zusätzlich wäre es ja schön, wenn man über die GID den Gläubiger über ein Verzeichnis auf der BuBa Seite abfragen könnte, damit man sieht, wer da genau abbucht. Aber das ist scheinbar nicht vorgesehen.


Ich fürchte, da spricht mal wieder der Datenschutz dagegen! Die BuBa würde da ja fremde Daten rausgeben, was da alles zu beachten wäre...
msa
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 13:18 Uhr  ·  #12
Zitat geschrieben von infoman

die PDF hat die Signatur nicht die Mail. (da sind deine Infos falsch)
somit soll die Richtigkeit/die Bestätigung der unverfälschten Wiedergabe der GläubigerID gewährleistet werden.

wenn ich nun lediglich einen Ausdruck "der GläubigerID" bzw. eine unsignierte PDF** der Bank vorlege, könnte diese "photoshop"-überarbeitet sein
**=wobei die Frage ist, ob die überhaupt wissen, dass diese signiert sein muss


Bei mir hat KEINE Bank dieses Schreiben überhaupt sehen wollen! Die Gl-ID wurde lediglich per Mail mitgeteilt und gut is. Offenbar ist diese Mitteilung auch nur dazu gut, dass sie im Web-Banking vorbelegt ist. Es gibt auch Banken (auch sehr große, wie man hier dieser Tage lesen konnte), da muß die Gl-ID vorher nicht mal angegeben werden. Es muß nur eine syntaktisch richtige im eingereichten Datensatz stehen und gut is. Der Einzieher ist selbst für sein Handeln verantwortlich. Die Bank überprüft da garnichts! Was bei einer Rückgabefrist von 13 Monaten im Fehlerfalle auch nicht weiter verwundert. Wenn der Zahlungsempfägner da Mist macht, tut er sich selber weh.

Du mußt dich, so schwer es fällt, völlig davon verabschieden, dass die Gl-ID irgendetwas hoheitlich geprüftes wie eine Handesregisternummer ist.
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 13:25 Uhr  ·  #13
@msa
wegen Datenschutz = dann dürfte es kein Telefonbuch oder Handelsregister oä, geben

und in Sachen Prüfung ging es mir in erster Linie, ob ich was, bspw. auf der Bundesbank-Page, bisher übersehen habe.
das wurde ja gleich in den ersten posts hier geklärt :D
msa
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 13:51 Uhr  ·  #14
Zitat geschrieben von infoman

@msa
wegen Datenschutz = dann dürfte es kein Telefonbuch oder Handelsregister oä, geben


Schon klar. Aber das Telefonbuch ist man ja "gewohnt"... :-)

Ich mußte nur daran denken, dass manche Banken, die KEINE Daten des Zahlungsgegners in den Umsätzen liefern, behaupten, sie DÜRFTEN das nicht, wegen Datenschutz...
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 13:55 Uhr  ·  #15
Wenn meine Systeme etwas nicht können - ist das Datenschutz und wenn ein System etwas kann ist das Service.... ;-)
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 13:56 Uhr  ·  #16
Zitat geschrieben von msa
dass manche Banken, die KEINE Daten des Zahlungsgegners in den Umsätzen liefern, behaupten, sie DÜRFTEN das nicht, wegen Datenschutz...

Ja, ist schwierig. Denn wenn ich dir Geld überweise, mit welcher Berechtigung und zu welchem Zweck sollte dein Institut dir meine IBAN/BIC mitteilen? Telefonbuch ist was anderes, da stimmt der Teilnehmer ja der Veröffentlichung zu. GID-Register wäre auch was anderes, auch hier könnte man - analog Telefonbuch - eine Zustimmung einholen. Der Vergleich paßt nicht.
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 14:06 Uhr  ·  #17
Zitat geschrieben von onlbanker
Denn wenn ich dir Geld überweise, mit welcher Berechtigung und zu welchem Zweck sollte dein Institut dir meine IBAN/BIC mitteilen?

Stellen wir die Frage mal anders. WIeso solltest Du mir anonym etwas überweisen können? Was ist, wenn dann irgend eine Behörde meint, du bist ein Terrorist und ich hab was damit zu tun? Oder wenn ich die Zahlung zurückgehen lassen will? Oder gerade als Firma, wenn ich auch Guthaben ausschütten muß?

Mit gleicher Berechtigung könntest Du auch einfordern, dass du anonyme Briefe schicken darfst - oder zumindest welche nur mit Namen und ohne Adressangabe... Oder Mails ohne Absenderadresse... Wo führt ein solcher "Datenschutz" hin?
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 15:18 Uhr  ·  #18
KEINE Zahlung (Edit sagt: im Sinne dieses Freds... sprich Überweisung und Lastschriften) ist anonym.
Nur nicht jeder kommt über jeden Weg an alle Informationen...

Zum Großteil privat genutzte Zugänge oder Banken, die sagen, wir haben nur private Kunden, blenden Infos gerne aus...

Über andere Wege und bei anderen Banken sind diese Infos ja da... Es kann kein "echtes" Datenschutzproblem sein -
eher ein Feature zur Nutzer- und Kundenabgrenzung. Wie ich diese Selektion nach außen kommunizieren und welche
Argumente / auch Scheinargumente ich anführe, ist etwas anderes.

Fakt ist: rund 99% der Privatkunden brauchen die Angaben nicht und das eine % und entsprechende Geschäftskunden
benötigen dann eine Bank mit dem passenden Banking. Es gibt viele mögliche Kreterien bei der Bankenwahl... es wird bei
der Auswahl nur nicht an alle gedacht... ;-)

Od
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 01.04.2014 - 16:45 Uhr  ·  #19
Ja, genau wie Odin sagt ist es. Es geht ja nicht darum, dass Datenschutz gleichbedeutend mit Informationsverweigerung steht. Man sollte den Besitzer der Information einfach vorher fragen, dann ist alles gut. Und wenn ich irgendwo Geld hin überweise wüsste ich nicht, wo ich gefragt wurde, dass der Empfänger dadurch meine Kontoinformationen erhält. Geht ja auch nicht, denn das macht ja das Empfängerinstitut. Und mit dem hab ich keinen Vertrag also hat es den Teil meiner Informationen den ich nicht ausdrücklich zur Weitergabe zur Verfügung stelle auch nicht rauszugeben. So wäre zumindest eine nachvollziehbare Begründung, auch wenn es nicht unbedingt meine Meinung ist.
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Re: Gläubiger-Identifikationsnummer - wie prüfen

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Gepostet: 24.09.2014 - 14:49 Uhr  ·  #20
Zitat geschrieben von infoman

Wenn ich eine Nummer grundsätzlich nicht von der ausgebenden Stelle überprüfen kann, muss ich mich auf andere, sodann hier die einziehende Bankinsitute verlassen und inwieweit diese dies korrekt hinbekommen, ist spekulativ.
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in meinem og. Beispiel Konzern > Tochtergesellschaft oder bei div. Stadtwerken > gibt es bspw. Betriebsführungs-Gesellschaften, die das komplette "handling" übernehmen.
wie gut (finanziell) diese Gesellschaften (evtl. kleine GmbHs) ausgelegt sind oder inwieweit evtl. spezielle "Inkasso GmbH" herangezogen werden, ist unbekannt.
Dh. ein Konzern oder die Stadtwerke, könnte theoretisch mit kleinen GmbH den Einzug vornehmen und entsprechende GläubigerID (oder falsche bspw. durch Zahlendreher) auf den Schreiben ausweisen, das Gejammer würde erst im Falle des Schadens entstehen.


zusammenfassend also eine ID die nichts (bzw. nicht viel) taugt :-)



Das mit dem Heranziehen einer speziellen Inkasso Firma ist ein interessanter Gedanke, es gibt da durchaus einige gute Unternehmen auf dem Markt.
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