Kartenzahlung als SEPA-Einzug

Gibt es schon praktische Erfahrungen?

 
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Kartenzahlung als SEPA-Einzug

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Gepostet: 04.02.2015 - 09:09 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

aktuell geistert ja durch die Fachmedien, dass in Kürze das SEPA Card Clearing so richtig Fahrt aufnehmen soll. Wie schon beim großen Bruder "Zahlungsverkehr" kann man sich wieder nur mäßig etwas drunter vorstellen, wie es in der Praxis aussehen soll.

Im ELV-Bereich wurde ich nun gerade einmal in einem Verbrauchermarkt mit einer SEPA-ELV-Konstruktion konfrontiert, die mir etwas merkwürdig vorkommt - daher mal die Frage in die Runde, was Ihr so von den Formalien haltet.

Punkt 1: Der Kundenbeleg aus der Kasse. Separater Beleg außerhalb des Kassenbons, sieht erstmal aus, so wie man ihn bisher auch kennt. Ausge-x-te Kontonummer inkl. PAN nach dem gängigen Format mit 672... plus Prüfziffer hintendran. Nirgendwo das Wort SEPA, nirgendwo eine Gläubiger-ID, nirgendwo der Hinweis auf Fälligkeitstag, Mandatsreferenz u.ä. Wer den Beleg sieht, glaubt erstmal an den klassischen DTA-Einzug.

Punkt 2: die Buchung. Kein VWZ, nur Name des Marktes. Gebucht als OOFF mit Mandatsdatum Einkaufstag, eingereicht einen Tag drauf als COR1 mit Fälligkeit 2 Tage nach Einkauf. Mandatsreferenz ist angegeben als "MANDATID-"gefolgt von der Transaktionsnummer aus dem Terminal.

Klingt für mich alles nach sehr wildem ELV. Oder soll das künftig alles vom Regelwerk so gedeckt sein? Ich hatte immer im Hinterkopf, dass gefühlt der Kundenbeleg bei Kartenzahkung durch die 95 zusätzlichen Angaben mindestens doppelt so "informativ" wird.....

Gruß

Jens
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Re: Kartenzahlung als SEPA-Einzug

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Gepostet: 04.02.2015 - 16:06 Uhr  ·  #2
ELV war wilder Mißbrauch der alten Einzugsermächtigung. Warum soll der SEPA-Nachfolger anders sein? Die reglementierte SCC gilt nur für die bisherigen garantierten (EC-Cash) Zahlungen. Der ELV-Nachfolger kann nur eine Vergewaltigung der COR1 sein. Das hat der Händler nach Deiner Beschreibung doch gut hinbekommen. Ich freue mich schon wie Bolle auf auf die erste Rückgabe außerhalb der Widerspruchsfrist. :police:
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