Zitat geschrieben von Raimund Sichmann
auch wenn ich hier ebenfalls eher die Nutzung der Webseite empfehlen würde.
wobei aus o.g. Gründen (Karte), ja dies ausfällt.
dh. andere Software, die dies kann.
Zitat geschrieben von Raimund Sichmann
dass es schon mal lästige Abbucher gibt, "die es einfach nicht kapieren wollen"
dies ist leider in Konzernen mit "externen/unpersönlichen Callcentern" so und kann auch mit einer Rückgabe nicht geändert werden.
denn wer übernimmt später die Bankgebühren bzw. die Reaktivierungsgebühren bspw. in Sachen Mobilfunk? (bis zum Schufa-Eintrag!)
teilweise geht es hier um (kleine) Teilbeträge, wie in o.g. Fall evtl. um Papierrechnung.
Hier hilft idR Ruhe bewahren und unabhängig von der Abbuchung die Angelegenheit klären, soweit die Forderung berechtigt ist, wird einem die Summe ja auch gutgeschrieben.
Denn die Zahlung (Rückgabe) hat, wie weiter oben bereits ja ausgeführt, ist vom Rechtsakt ja unabhängig.