SEPA Rückruf wie ??

 
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Re: SEPA Rückruf wie ??

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Gepostet: 08.09.2015 - 09:30 Uhr  ·  #21
Zitat geschrieben von Raimund Sichmann
auch wenn ich hier ebenfalls eher die Nutzung der Webseite empfehlen würde.

wobei aus o.g. Gründen (Karte), ja dies ausfällt.
dh. andere Software, die dies kann.
Zitat geschrieben von Raimund Sichmann
dass es schon mal lästige Abbucher gibt, "die es einfach nicht kapieren wollen"

dies ist leider in Konzernen mit "externen/unpersönlichen Callcentern" so und kann auch mit einer Rückgabe nicht geändert werden.
denn wer übernimmt später die Bankgebühren bzw. die Reaktivierungsgebühren bspw. in Sachen Mobilfunk? (bis zum Schufa-Eintrag!)
teilweise geht es hier um (kleine) Teilbeträge, wie in o.g. Fall evtl. um Papierrechnung.

Hier hilft idR Ruhe bewahren und unabhängig von der Abbuchung die Angelegenheit klären, soweit die Forderung berechtigt ist, wird einem die Summe ja auch gutgeschrieben.
Denn die Zahlung (Rückgabe) hat, wie weiter oben bereits ja ausgeführt, ist vom Rechtsakt ja unabhängig.
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Re: SEPA Rückruf wie ??

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Gepostet: 09.09.2015 - 08:03 Uhr  ·  #22
bei Rückgabe z.B. wg. rechtzeitig widersprochenem Mandat muss kein Zahlungspflichtiger Gebühren übernehmen.
Gerade Konzerne beschäftigen für Service und Mahnwesen unterschiedliche Abteilungen. Leider ist es manchmal so, dass manchmal die interne Kommunikation besser funktioniert, als ggü. den Kunden. Ist man davon betroffen, sollte man aber alle Register vorher gezogen haben (z.B. Änderung der Kontonummer per Einschreiben oder Fax mitteilen), bevor man dies nutzt. Die berechtigten Forderungen sollte man z.B. per Überweisung begleichen. Das Problem ist ja häufig, dass die Ursachen meist "irgendwie besonders" sind und die Prozesse der Konzerne dann nicht mehr so ganz passen.
Du hast da wirklich Recht - Ruhe bewahren schont die Nerven - absichtlich macht sich ja kein seriöses Unternehmen den Stress und in 8 Wochen kann schon viel bewegt werden.
Gruß
Raimund
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Re: SEPA Rückruf wie ??

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Gepostet: 17.01.2017 - 12:53 Uhr  ·  #23
Wenn ich das hier so lese geht es bei den Lösungen von Subsembly darum, Funktionen nach Beliebtheitsgrad anzubieten aber nicht die Möglichkeiten von HBCI weitestgehend umzusetzen. Ich brauche kein Programm wenn ich auf die Seite der Bank für bestimmte Funktionen zurückgreifen muss, selbst wenn dies nur einmal im Jahr ist. Ich habe eben auch die Möglichkeit der Rückgabe gesucht, ich brauche die Funktion nicht oft, dennoch gehört sie zum Standard. Das wäre ja genauso wie wenn die Bank die Funktion nicht anbietet, weil sie eben zu selten angeboten wird. Ich erwarte ein bisschen mehr von einer Software als mainstream.
msa
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Re: SEPA Rückruf wie ??

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Gepostet: 17.01.2017 - 17:33 Uhr  ·  #24
Na dann kannst Du dem Hersteller 20 Programmierer finanzieren, dann wird er Dir sicher gerne auch das allerletzte Fitzelchen umsetzen.

Solange Du das nicht tust, wird er wohl weiter nach den Gesetzen der Marktwirtschaft entwickeln müssen und so viel Funktionen umsetzen, wie er aus den Lizenzverkäufen in der Lage ist, zu finanzieren. Und vor dieser marktwirtschaftlichen Grenze wird nun mal das, was viele dauernd brauchen eher eingebaut, als das, was kaum jemand und dann nur alle Jubeljahre mal braucht. Wenn mal garnichts mehr anderes zu tun ist (und selbst alle bankseitigen Änderungen nachvollzogen sind, die ständig zu pflegen sind) und dem Hersteller langweilig wird, dann wird er sich auch noch diese Sachen einbauen. Es sei denn, er entscheidet marktwirtschaftlich, daß er nur noch weiter verkauft und nichts mehr in Entwicklung steckt - auch dann ist das seine Entscheidung.

Wenn Dir das nicht paßt, dann kannst Du Deine marktwirtschaftlichen Rechte in Anspruch nehmen und Dir einfach was besseres suchen, was Deine hohen Ansprüche erfüllen kann. Ich geh mal davon aus, daß der reichhaltige Markt irgendwas bietet, was Dir gut genug ist. Und wenn es ein Programm ist, das jährlich den Neukauf der Version verlangt oder die großen Programme wie ProfiCash oder sFirm -daß die das hundertfache kosten und jährliche Wartungsgebühren zusätzlich ist die andere Seite.

Ich frage mich manchmal echt, in welcher Welt manche Leute leben, wenn sie derartiges schreiben, bei einem Programm, für das sie den Gegenwert von zwei Bier in der Kneipe bezahlt haben.
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Re: SEPA Rückruf wie ??

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Gepostet: 17.01.2017 - 17:52 Uhr  ·  #25
bevor man den "return"-Button tätigt, egal in ob WebGUI oder App/Software o.ä. - sollte der Kontakt zum Zahlungsempfänger aufgenommen werden, denn oft ist für diesen (und einen selbst*) eine Gutschrift/Rückbuchung (Überweisung) günstiger.
*=weil fallen ja Bankgebühren an
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Re: SEPA Rückruf wie ??

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Gepostet: 19.01.2017 - 06:44 Uhr  ·  #26
Wie hier schon sachlich oder weniger sachlich geschrieben wurde, ist die Rückgabe ein gutes brauchbares Feature, wenn man genau weiß was man da macht und was ggf. die Konsequenzen daraus sein könnten. Daher für die Zielgruppen, bei denen es meist angeboten wird völlig ungeeignet. Meine Hausbank hat die Funktion daher abgeschaltet.
Die Bankgebühren treffen den Rückgebenden nicht, das ist also nicht das Problem. Da die Rückgabe nicht von einer eventuell vorhandenen Zahlungsverpflichtung befreit, sollte man diese vorher zweifelsfrei klären und dokumentieren können. Dann würde ich eher eine Frist setzen, bis wann der irrtümlich eingezogen Betrag zurück überwiesen ist, da man sich sonst gezwungen sieht die Lastschrift zurück zugeben, wodurch ggf
Kosten entstehen, die, nicht zu eigenen Lasten gehen werden. Sollte der nicht autorisierte Einzug sich wiederholen behält man sich vor Rechtsmittel einzulegen.
Man hat hierfür 8 Wochen, in der man die LS ohne größeren Aufwand zurück geben kann. Die Zeit sollte man nutzen konstruktiv nach einer Lösung zu suchen. Kommt es nämlich hierbei zu einem Rechtsstreit, ist es gut, wenn man das nachweisen kann und auch gezeigt hat, das man versucht hat Schäden und Kosten zu minimieren.

Viele Grüße
Holger
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Re: SEPA Rückruf wie ??

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Gepostet: 20.01.2017 - 07:21 Uhr  ·  #27
Zitat geschrieben von msa

Na dann kannst Du dem Hersteller 20 Programmierer finanzieren, dann wird er Dir sicher gerne auch das allerletzte Fitzelchen umsetzen.


Zitat geschrieben von msa

Ich frage mich manchmal echt, in welcher Welt manche Leute leben, wenn sie derartiges schreiben, bei einem Programm, für das sie den Gegenwert von zwei Bier in der Kneipe bezahlt haben.


Ich habe überhaupt kein Problem, für eine ordentliche Bankingsoftware einen marktüblichen Preis zu bezahlen (~50 Euro pro major Version). Eine zeitlich befristete trial Version würde ich begrüssen, die Freeware festgelegt auf eine Bank kann man sich aber zum Beispiel sparen. Ich gehöre eben nicht zu denen, die für lau oder zwei Bier hier große Ansprüche stellen und ich habe nur meine Meinung kund getan.

Ich frage mich in welcher Welt Du lebst, hier auszuteilen und Deine Vorurteile (die evtl. auf Dich zutreffen, ich weiß es nicht) auf andere zu übertragen.
msa
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Re: SEPA Rückruf wie ??

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Gepostet: 20.01.2017 - 11:05 Uhr  ·  #28
Es ist sehr schön, wenn Du willens bist, für eine Software etwas zu bezahlen - ggf. auch "etwas mehr". Allerdings gehörst Du da einer Minderheit an. Die Mehrheit ist es gewohnt, alles möglichst billig oder gar umsonst zu bekommen. Und gerade die Lizenzmodelle, bei denen jedes Jahr ein "Neukauf" fällig wird, sind bei den allermeisten Nutzern extrem verpönt. Starmoney macht ja sowas und auch WISO Mein Geld. Es gibt scharenweise Nutzer, die von diesen Programmen zu B4* gewechselt sind, weil das da eben anders ist.

Der Hersteller hat sich nun mal dafür entschieden, diesen Weg zu gehen, auf dem er für sich die besten Chancen sieht. Genau so mit der Free-Version, bei der eine Bank kostenlos genutzt werden kann anstatt einer Trial für viele Banken. Man kann definitiv die Möglichkeiten mit der Free-Version komplett testen, also erfüllt sie ihren Zweck. Wenn man ein bestimmtes Programm hernimmt, muß man sich auf die Gegebenheiten einstellen. Der Hersteller ist der, der alles so regelt, wie er meint, daß es am sinnvollsten ist. Wenn er damit falsch lag, dann muß er das unternehmerische Risiko tragen. Das ist so, das muß der Kunde hinnehmen. Wenn das dem Kunden nicht schmeckt, dann muß er sich ein anderes Produkt suchen, dessen Rahmenbedingungen so sind, wie er es haben will. Das sind alles Tatsachen und keine Vorurteile...
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Re: SEPA Rückruf wie ??

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Gepostet: 20.01.2017 - 19:26 Uhr  ·  #29
Ich bin auch dafür, die Funktion zu implementieren. Wenn es darauf ankommt, eine unberechtigte Lastschrift zu widerufen, muss es meist schnell gehen. Dann ist es am besten, man hat die Funktion in seiner vertrauten Software.

Mal ein Erfahrungsbericht dazu:

Vom Geschäftskonto eines Selbstständigen buchte ein Lieferant per Lastschrift ab. Er hatte natürlich eine Einzugsermächtigung. Die Dame in der Buchhaltung beging jedoch einen (aus ihrer Sicht kleinen) Fehler und buchte statt 200,00 DM schlappe 20.000,00 DM ab. Der Selbstständige hatte auf seinem Geschäftskonto (natürlich) kein Dispo-Limit und auch nicht solch große Reserven, Konto also hoch überzogen. Beim Lieferanten lief alles über ein Callcenter, keine Chance, in die Buchhaltung durchzudringen und eine sofortige Rücküberweisung auszulösen.
Bis die Lastschrift bei der Bank widerrufen war und wieder gutgeschrieben vergingen 3 Tage (die Bank zeichnete sich nicht durch besondere Schnelligkeit aus, sondern kassierte für die 3 Tage noch satte Überziehungszinsen). In diesen 3 Tagen sind mehrere kleine Schecks mangels Deckung geplatzt , einige kleine Lastschriften wurden zurückgegeben. Überweisungen wurden kommentarlos nicht ausgeführt. Eine riesige Menge Arbeit und Nerven, um hinterher alles zu "reparieren".

Hätte es damals bereits eine Möglichkeit gegeben, eine derartige Lastschrift sofort onlne zurückbuchen zu lassen, hätte das eine Menge Arbeit erspart.

Inzwischen gibt es die Möglichkeit, Lastschriften online zurückzugeben, die Funktion hätte ich auch gern in meiner Lieblings-Banking-Software. ;)

Gruß
Lisa
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Re: SEPA Rückruf wie ??

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Gepostet: 20.01.2017 - 21:06 Uhr  ·  #30
Dann war der Kunde bei der falschen Bank oder hatte keinen Kontakt zu seinem Bank-Sachbearbeiter und wenn doch siehe 1. Punkt :-)

Leider wurde SEPA-Lastschrift-Vorabinformation (Pre-Notification) ja nicht so von den Unternehmen genutzt wie angedacht - vielmehr wurde ja eine Verkürzung der Frist für Vorabinformation der SEPA-Lastschrift "Standard".

aber mal ehrlich Lisa, wieviele Rückgaben führst du pro Jahr?
klar man kann sagen, es kommt nicht auf die Menge an, sondern dass die Funktion vorhanden ist, nur ist es nicht sinnvoller, dass Funktionen mit höherer Frequenz - Priorität erhalten?
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Re: SEPA Rückruf wie ??

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Gepostet: 23.01.2017 - 08:03 Uhr  ·  #31
Hier möchte ich zur Sicherheit noch einmal ergänzen, dass die Überweisung statt Rücklastschrift nicht unbedingt bei allen Geschäftsbeziehungen passt. Eine Rücklast kann halt nur einmal erfolgen, wird über eine Überweisung storniert, kann die Rücklast ja immer noch zusätzlich erfolgen und das ggf. sogar länger als 8 Wochen. Daher ist das für den Zahlungsempfänger u.U. keine leichte Entscheidung.
Gruß
Raimund
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