Ausdruck eines el. Kontoauzugs (DKB) nicht korrekt

Nur der Inhalt des Fenster wird in PDF exportiert

 
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Ausdruck eines el. Kontoauzugs (DKB) nicht korrekt

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Gepostet: 25.01.2016 - 12:18 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

bin neu mit der Banking 4W unterwegs - Mulit-Bainking Lizenz, Build 6.2.0.5862 unter W7.
Erster Eindruck - es läuft sehr flott (bin Umsteiger von StarMoney Business - da weiss man wie es anders gehen kann).

Allerdings ist es essentiell wichtig für mich, die el. Kontoauszüge ausdrucken zu können und PDFs davon erzeugen zu können.
Habe nun im DKB-Konto unter "Dokumente" auch einen neuen Kontoaszug erhalten.
Nach Doppelcklick und dann "Anzeigen" öffnet das Programm mir den Texteditor mit einem korrekten Kontoauszug, allerdgings mit der Präambel:

"Dies ist nur eine intern erzeugte Textvorschau!
Die verbindlichen Originaldaten des elektronischen
Kontoauszugs erhalten Sie per Datenexport."

Ist ja verständlcih - ist nicht dokumentensicher - ist ja nur Text. Das Feld "Export" liefert eine neue Datei mit der Erweiterung .sta, mit der ich nicht viel anfangen kann.
Wenn ich allerdings einen Schritt zurück gehe in die Liste der Dokumente und dort auf "Druckvorschau" oder auch auf "PDF-Datei" erzeugen gehe, bekomme ich eine PDF-Datei bzw. einen Ausdruck nur mit der dargestellten Zeile mit "Kontoauszug" als Name des Dokuments und Datum des Dokuments.

Wie kann ich ein PDF des Kontoauszugs erhalten?

Vielen Dank im Voraus,

edi-siem
msa
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Re: Ausdruck eines el. Kontoauzugs (DKB) nicht korrekt

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Gepostet: 25.01.2016 - 12:31 Uhr  ·  #2
Die DKB hat sich entschieden, Kontoauszüge zwangsweise zum 4. oder 5. jedes Monats in das Web-Banking einzustellen und die vom Sparkassen-Rechenzentrum FI auch angebotene Möglichkeit des Abrufs über HBCI nicht zu nutzen. Dummerweise hat man diesen Abruf (wahrscheinlich via HBCI mit Chipkarte?) nicht deaktiviert, er ist trotzdem möglich. Es kommen dann Datensätze vom letzten Web-Kontoauszug oder letzten HBCI-Auszugsabruf bis aktuell. Ob diese Umsätze dann auch noch im Web-Auszug erscheinen - ich glaube nicht. Auf jeden Fall erscheinen alle Umsätze, die in den Web-Auszug übernommen wurden, nicht mehr im HBCI-Abruf. Somit hast Du dann zwei verschiedene Arten von Kontoauszügen, was sicher nicht zielführend ist.

Zu der Sache mit dem "Erscheinungsbild": Beim Auszugsabruf via HBCI werden beim Sparkassen-RZ (wo auch die DKB rechnen läßt) keine fertigen Auszüge übertragen (PDF mit äußerer Form) sondern nur reine Daten im STA-Format. Diese stellen den Kontoauszug dar, wie er dann aufbereitet wird, ist Sache der einzelnen Kundensoftware und hat nichts mit der Bank zu tun. Manche Softwaren erstellen kunstvolle PDFs, die allerdings genau so wenig "offiziell" sind, wie eine simple TXT-Datei. Klar, eine TXT-Datei ist mit jeden Editor zu verändern - eine PDF-Datei, egal wie kunstvoll sie gestaltet ist, mit den entsprechenden Mitteln genauso.

Nachdem - wie oben geschrieben - einige Umsätze sowieso immer im Zwangsauszug per Web landen werden, macht es keinen Sinn, auch mit B4* abzurufen, sondern man ist gezwungen, die PDF-Auszüge im WebBanking abzufufen. Diese sind dann wenigstens auch - da von der Bank erstellt - wenigstens halbwegs "offizielle" PDFs, in denen auch MEHR Angaben drin sind (z.B. Dispolimit), als in de STA-Datensätzen via HBCI.
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Gepostet: 25.01.2016 - 12:49 Uhr  ·  #3
Danke für die schnelle (und ausführliche) Antwort.
Aber was folgt hieraus für mich?

1. Die STA-Datei, welche immer Beweiskraft sie hat, ist für mich nutzlos, da B4* die nicht "im offliziellen Look" darstellt? Folglich den Abruf von E-Auszügen für das Konto sind umgehend abzustellen, und die derzeit abgeholten Buchungen sind für die "offiziellen" Kontoauzüge der Bank für immer verloren?

2. Die per Web gelieferten "offizielleren Daten" werden von der B4* nicht abgeholt - man wird also monatlich die Auszüge durch manuelles Einloggen über den Web-Browser abholen müssen? Das ist dann schon ein Manko in der Usability der Banking-Software...
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Re: Ausdruck eines el. Kontoauzugs (DKB) nicht korrekt

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Gepostet: 25.01.2016 - 12:52 Uhr  ·  #4
Zitat
Die DKB hat sich entschieden, Kontoauszüge zwangsweise zum 4. oder 5. jedes Monats in das Web-Banking einzustellen und die vom Sparkassen-Rechenzentrum FI auch angebotene Möglichkeit des Abrufs über HBCI nicht zu nutzen. Dummerweise hat man diesen Abruf (wahrscheinlich via HBCI mit Chipkarte?) nicht deaktiviert, er ist trotzdem möglich. Es kommen dann Datensätze vom letzten Web-Kontoauszug oder letzten HBCI-Auszugsabruf bis aktuell. Ob diese Umsätze dann auch noch im Web-Auszug erscheinen - ich glaube nicht. Auf jeden Fall erscheinen alle Umsätze, die in den Web-Auszug übernommen wurden, nicht mehr im HBCI-Abruf. Somit hast Du dann zwei verschiedene Arten von Kontoauszügen, was sicher nicht zielführend ist.


Das kann ich so nicht bestätigen. Wenn ich einen Kontoauszug der DKB via HBCI abrufe, dann wird exakt dieser Abruf anschließend genauso in den Briefkasten im Web-Portal gelegt. Zusätzlich erlaubt die HBCI-Schnittstelle auch den nachträglichen Abruf der Kontoauszugsdrucke durch Angabe der Auszugsnummer und des Jahres.
msa
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Re: Ausdruck eines el. Kontoauzugs (DKB) nicht korrekt

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Gepostet: 25.01.2016 - 12:56 Uhr  ·  #5
1) Genau so ist es. Wahrscheinlich bietet die DKB u.A. aus diesem Grund eben diesen Abruf offiziell nicht an, sondern erstellt einen eigenen "offiziellen" PDF-Kontoauszug. Im Übrigen: Echte Beweiskraft hat keinerlei el. abgerufener Auszug, denn die sind alle samt veränderbar. Ob sie z.B. vom Finanzamt anerkannt werden liegt im Ermessensspielraum des Finanzamtes. Und falls es eines Beweises vor Gericht bedarf, kann (bzw. muß) man sich wohl immer noch eine offiziell unterschriebene und gestempelte Bankbestätigung für den beweisfraglichen Umsatz von der Bank besorgen, wenn es soweit ist.

2) Die offiziellen Daten werden von B4* nicht abgeholt, weil die Bank es ausdrücklich nicht vorsieht und nicht will. Wenn sie es wollen würde, dann würde sie PDFs über HBCI bereitstellen, die dann von jedem Programm abgeholt werden könnten. Aber sie tut es nicht. Was nicht für Programme bereitgestellt wird, kann auch nicht von Programmen abgeholt werden. Hier also bitte der Bank grollen (die ist der Verursacher) und nicht dem Programm. Die Bank will halt die Kunden regelmäßig auf der Website sehen, damit sie ihnen auch Werbung für Zusatzverkäufe "unterschieben" kann. Irgendwie muß ein komplett kostenloses Konto auch finanziert werden, insofern kann man das auch irgendwo verstehen, auch wenn es unbquem ist.
msa
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Re: Ausdruck eines el. Kontoauzugs (DKB) nicht korrekt

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Gepostet: 25.01.2016 - 12:59 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von no6mis
Das kann ich so nicht bestätigen. Wenn ich einen Kontoauszug der DKB via HBCI abrufe, dann wird exakt dieser Abruf anschließend genauso in den Briefkasten im Web-Portal gelegt. Zusätzlich erlaubt die HBCI-Schnittstelle auch den nachträglichen Abruf der Kontoauszugsdrucke durch Angabe der Auszugsnummer und des Jahres.

Wunderbar, dann wurde das jetzt geändert - sehr sinnvoll.

Allerdings - was bringt der Abruf per Software dann? Der offizielle (optisch) Kontoauszug wird damit statt in einem PDF pro Monat in mehrere (pro Abruf) aufgeteilt, mit den abgerufenen "Auszugsdaten" kann man trotzdem nichts weiter anfangen, da sie genau die Daten sind, die per Umsatzabfrage auch schon geliefert werden. Wobei nein, bei FI werden die Umsatzdaten inzwischen per SEPA-Format CAMT geliefert und nicht mehr per Alt-Format STA. Somit werden diese Kontoauszugsdaten also in einem "schlechteren" Format geliefert, als die Umsätze selber. Und die Fragmentierung der Web-Auszüge ist ein weiteres Manko. Übersehe ich irgend einen HBCI-Abruf-Vorteil?
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Re: Ausdruck eines el. Kontoauzugs (DKB) nicht korrekt

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Gepostet: 25.01.2016 - 13:07 Uhr  ·  #7
@msa:

So ganz jann ich das nicht unterschreiben.

a) Ich bin nach wie vor ein Nutzer, dazu noch ein "Umsteiger" von StarMoney. Und Star Money liefert da die Kontoauszüge im Programm, bereitet die auf, ich kann sie ausdrucken und abheften. Ich muss mich schließlich entscheiden, welches Programm für meine Bedürftnisse besser geeignet ist. Ob die Software das per Web oder per HBCI abholt, möchte lich lieber gar nicht wissen

b) Mag sein, dass die Ausdrucke eine eingeschränkte Beweislast haben, aber die haben halt eine Beweiskraft. Und unterschriebene Auszüge stellt mit die Bank halt nicht monatlich zu (genauer - so einen habe ich noch nie mit meinen Augen gesehen.

Und noch eine Frage an die erfahrenen User - Antwortet auch die Subsembly GmbH auf Anfragen, oder überlassen die es komplett den Usern, denn diese Seite steht ja offiziell als Support-Seite für die Software auf der Seite des Herstellers.
msa
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Re: Ausdruck eines el. Kontoauzugs (DKB) nicht korrekt

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Gepostet: 25.01.2016 - 13:22 Uhr  ·  #8
Klar bist Du der Kunde und kannst Dich für das Programm entscheiden, das dir besser schmeckt.

Wenn Dir ein grafisch aufgemotzter PDF-Auszug, der genauso keinerlei Beweiskraft wie eine einfache TXT-Darstellung hat, besser gefällt, dann hindert Dich kein Mensch dran, das andere Programm zu benutzen. In B4* hat sich der Hersteller nun mal entschieden, keine solchen "Placebos" einzubauen, das hat er vor längerem auch hier klar geschrieben. Wem das nicht schmeckt, der muß eben ein anderes Gericht wählen. Zumal es noch so ist, daß der Hersteller von B4* niemand ist, der "abheftet" - und das spürt man auch im Programm. Wenn man unbedingt mal einen Ausdruck braucht, dann kann man den ausdrucken, wenn man ihn braucht, und nicht schon vorher jahrelang alles abheften und irgendwann vernichten. So ist die Philosophie des Programmes, wenn das dem eigenen Tun zuwiderläuft, dann muß man sich anders entscheiden.

Die Ausdrucke haben eben KEINE Beweiskraft, bzw. genau so viel Beweiskraft, wie jede andere Darstellung auch - wie z.B. auch der Ausdruck aus der Umsatzdatenbank.

Daß Du noch keine speziell erstellte Umsatzbescheinigung gesehen hast - freu Dich. Dann warst Du noch nie in so einer brenzligen Situation, daß Du das gebraucht hättest. Dass sowas monatlich erstellt wird ist selbstverständlich nicht der Fall, sowas wird nur auf Anfrage und gegen Berechnung erstellt, wenns wirklich brenzlich ist und man z.B. vor Gericht einen wasserdichten Beweis braucht, im Bestreitensfalle der Gegenseite.

Ob die Subsembly GmbH auch selber antwortet? Sicher tut sie das. Und zwar in Form des Firmeninhabers selbst, der hier unter dem Namen "Subsebly" schreibt. Und zwar täglich und sehr ausführlich. Such mal nach Beiträgen von "Subsembly", du wirst Unmassen finden. Allerdings antwortet er meist auf aktuelle und neue Probleme, nicht auf Dinge, die hier im Forum schon mehrfach besprochen wurden und die man per Forumssuche durchaus finden kann.
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Gepostet: 25.01.2016 - 14:21 Uhr  ·  #9
msa: nochmals Danke für die sehr engagierten Antworten:

Zitat geschrieben von msa


Daß Du noch keine speziell erstellte Umsatzbescheinigung gesehen hast - freu Dich. Dann warst Du noch nie in so einer brenzligen Situation, daß Du das gebraucht hättest.


Genau so ist es, Und das weiss ich sicher zu schätzen. Allerdings geht es mir damit so wie Millionen anderen Bürdern, den so etwas nicht widerfahren ist. Vor allem werden Kontoauszüge in allermeißten Fällen in zivilrechtlichen Angelegenheiten verwendet - vielfach nicht nur vor Gerichten. Im Normalfall wird ein Kotnoauszug (Papierform) durchaus ohne Bestätigungen akzeptiert. Sogar in strafrechtlichen Verfahren kenne ich Fälle wo ein normaler Kontoauszug als Papierausdruck ausreichte um Verdachtsmomente auszuräumen.

Ob ein Ausdruck der Umsätze als "Archiv" anstatt einer von der Bank zugestelltne Kontoauszugs ausreicht, ist eine sehr interessante Frage, wo ich gerne Erfahrungen anderer Leute wissen würde, aber das ist hier vermutlich off-topic.

Auf jeden Fall will ich hier keineswegs Starmoney gegen Subembly ausspielen. Auch die Policy des Unternehmens muss ich nicht verändern (auch wenn ich die oben dargestellte Policy des Unternehmens nicht zieführend finde - spätestens wenn die kommerziell die Software anbieten). Mir geht es primär den Umfeld um die Software zu verstehen. Schließlich muss ich mehr als ein Dutzend Konten umstellen, einige davon in gewerblicher Nutzung. Und da ist ein Verständnis der Philosophie des Unternehmens, der Support-Policy u.s.w. shcon von essentieller Bedueutng. Und das habe ich hier auch erhalten.

Nochmals vielen Dank.
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Re: Ausdruck eines el. Kontoauzugs (DKB) nicht korrekt

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Gepostet: 25.01.2016 - 14:47 Uhr  ·  #10
Zitat

Übersehe ich irgend einen HBCI-Abruf-Vorteil?

Für mich liegt der Vorteil darin, dass mich der HBCI-Abruf davor bewahrt, irgendwelche Zwangsauszüge kostenpflichtig per Post zugesandt zu bekommen. Ich rufe die monatlich im Programm ab, daraus erzeugt die DKB dann einen PDF-Auszug (verbleibt 12 Monate im Briefkasten), den ich irgendwann im Laufe dieser 12 Monate ins Archiv kopiere. Schöner wäre natürlich ein aufbereitetes PDF aus B4*, im Bedarfsfall nehme ich dann aber auch lieber das offiziell von der DKB erzeugte PDF aus dem Dokumenten-Archiv.
msa
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Re: Ausdruck eines el. Kontoauzugs (DKB) nicht korrekt

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Gepostet: 25.01.2016 - 15:19 Uhr  ·  #11
@no6mis: Das klingt sehr vernünftig!!!

Aber noch eben die Frage: Du rufst per Chipkarte ab, oder geht dieser Abruf auch per PIN/TAN-Zugangskennungen? Extra deswegen werd ich mir keinen Chipkartenzugang freischalten lassen, aber wenn's auch mit dem PIN/TAN-Zugang geht, dan würde ich das wohl zukünftig auch so machen 8-)

Noch eine Frage, die mir gerade kommt: Bekommst Du über HBCI auch VISA-Kreditkartenabrechnungen? Wenn nein, dann müßte ich ja wegen denentrotzdem wieder im Web einloggen!?
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Re: Ausdruck eines el. Kontoauzugs (DKB) nicht korrekt

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Gepostet: 25.01.2016 - 15:37 Uhr  ·  #12
Zitat

Aber noch eben die Frage: Du rufst per Chipkarte ab, oder geht dieser Abruf auch per PIN/TAN-Zugangskennungen?

Ich rufe per PIN/TAN-Zugangskennung ab.

Zitat

Bekommst Du über HBCI auch VISA-Kreditkartenabrechnungen?

Leider nein, die DKB weigert sich beharrlich HBCI für die Kreditkarten überhaupt in irgendeiner Weise anzubieten.
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Re: Ausdruck eines el. Kontoauzugs (DKB) nicht korrekt

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Gepostet: 25.01.2016 - 15:37 Uhr  ·  #13
@edi-siem
die unterschiedlichen Produkte auf dem Markt, bediene unterschiedliche Zielgruppen und Nischen, was vom reinen banking-tool, über ein klicki-bunti bis zur Cloud und/oder Webbanking geht.
bei banking 4 schätzen die User, das einfache handling und den fokus auf das reine banking.
Produkte wie Starmoney oder Quicken /Wiso gehen dann eher in den Bereich banking + Auswertung usw.
das ganze ist ähnlich wie bei einem Mail-Account zu sehen, wo es auch vom einfachen, über Thunderbird, bis zu Outlook oder "Web-Outlook" usw.

Die Aussage, dass es egal ist, wie die Daten im Programm verarbeitet werden, ist relativ "kurzsichtig" - denn wenn man nur mal das dauerhafte Problem screenscraping nimmt ...

im Bereich Digitalisierung ist alles im Wandel, wobei der aktuelle Status immer schwer auszumachen ist. (alle Aussagen sind bisher sehr schwammig formuliert)
Bei Rechnungen bspw. war es ja eine ganze Zeit notwendig, dass diese (zwingend) eine Signatur hatten, damit gerade die Unversehrtheit nachgewiesen werden kann. Hatte man dies nicht und es kam zu einer Prüfung, gab es richtig Probleme. Diese Verpflichtung wurde jedoch zwischenzeitlich aufgehoben
Zitat
In Deutschland verlangte § 14 UStG eine qualifizierte elektronische Signatur auf elektronisch übermittelten Rechnungen. Andernfalls war das rechnungserhaltende Unternehmen nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Diese Verpflichtung wurde durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 aufgehoben. Eine Archivierung der elektronisch übermittelten Rechnung in elektronischer Form ist Pflicht, d.h. ein ausschließliches Archivieren des Ausdrucks ist damit nicht erlaubt und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. In Papierform erhaltene und erst dann gescannte Rechnungen sind jedoch ohne qualifizierte elektronische Signatur archivierbar. Der Scanvorgang muss jedoch protokolliert werden.


Sollte der Prüfer später die Kontoauszüge wollen, wird es mit Sicherheit eine richtig teure Sache.
Die Finanzverwaltung wird es zukünftig weiter lockern, nur bis dahin bleib ich bei den herkömmliche Auszügen, das Risiko (und die Kosten) für nicht anerkannte Belege ist mir als Firmeninhaber viel zu groß.
Zitat
Wie bereits berichtet (News vom 23.7.2014), hat sich das Bayerische Landesamt für Steuern mit Verfügung vom 19.5.2014 ausführlich zu den steuerlichen Anforderungen geäußert, die an die Aufbewahrung von elektronischen Kontoauszügen gestellt werden. Demnach reicht der bloße Ausdruck von elektronischen Auszügen bei Bankkunden mit Gewinneinkünften nicht aus, da dieser Ausdruck beweisrechtlich nicht den originären Papierkontoauszügen gleichgestellt ist, sondern lediglich eine Kopie des elektronischen Kontoauszugs darstellt. Nach der Weisung muss auch das originär digitale Dokument aufbewahrt werden. Das genutzte Datenverarbeitungsverfahren muss dabei sicherstellen, dass alle erfassten Datenbestände nicht nachträglich unterdrückt oder ohne Kenntlichmachung überschrieben, gelöscht, geändert oder verfälscht werden können. Bei originär digitalen Dokumenten muss der Unternehmer gewährleisten, dass eine Bearbeitung während des Übertragungsvorgangs ausgeschlossen ist. Sofern Kontoumsatzdaten in auswertbaren Formaten (z.B. als xls- oder csv-Datei) übermittelt werden, muss sichergestellt sein, dass die empfangenden Daten durchgängig unveränderbar sind. Eine Aufbewahrung von xls- oder csv-Dateien genügt daher häufig nicht den steuerlichen Anforderungen.
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Re: Ausdruck eines el. Kontoauzugs (DKB) nicht korrekt

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Gepostet: 27.01.2016 - 20:49 Uhr  ·  #14
Zitat

Diese sind dann wenigstens auch - da von der Bank erstellt - wenigstens halbwegs "offizielle" PDFs, in denen auch MEHR Angaben drin sind (z.B. Dispolimit), als in de STA-Datensätzen via HBCI.

Ich habe gerade festgestellt, dass Banking 4W den Dispo auch via HBCI erhält. Ihn mit auf ein inoffizielles PDF zu drucken läge also durchaus im Bereich des Möglichen ;)
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Re: Ausdruck eines el. Kontoauzugs (DKB) nicht korrekt

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Gepostet: 27.01.2016 - 21:29 Uhr  ·  #15
- Mmmmmh. Mit welchem Dialog erhält B4W den Dispo und wo ist er dann sichtbar?

- Das ist alles recht merkwürdig. Ich hab es jetzt auch mal ausprobiert und mir wurde auch das PDF für die per HBCI abgerufenen Umsatzdaten erstellt. Soweit OK. Wenn ich dann in B4W diesen Auszug aufrufe, dann bekomme ich eine Maske, in der die Auszugsnummer und das Auszugsjahr nicht eingetragen sind - und auch über Bearbeiten nicht eingetragen werden können. Weiterhin stehen da die auf dem PDF am Ende abgedruckten Texte in einem Feld "Zusätzliche Hinweise". Wenn ich den Auszug dann anzeigen lasse, dann bekomme ich eine Textaufbereitung der STA-Datei, in der dann aber wieder die zusätzlichen Hinweise fehlen, wenn ich den Auszug exportiere, dann bekomme ich die reine STA-Datei - wiederum ohne Zusätzliche Hinweise. Selbst ein Drucken der Zusätzlichen Hinweise ist nicht möglich. Es gibt also - außer Cut&Paste - keine Möglichkeit, diese Daten aus dem Programm zu bekommen. Somit ist die ganze Konstruktion etwas seltsam und vorallem keineswegs "massentauglich". Ich rufe Auszüge ab, die ich auf keinem Weg "Komplett" exportieren, drucken oder sonstwas kann. Sie sind im Programm gefangen. Das mag einem Privatnutzter mit einem Konto egal sein, für alle anderen ist das nicht handelbar.
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Re: Ausdruck eines el. Kontoauzugs (DKB) nicht korrekt

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Gepostet: 27.01.2016 - 21:35 Uhr  ·  #16
Zitat

- Mmmmmh. Mit welchem Dialog erhält B4W den Dispo und wo ist er dann sichtbar?

Die Daten kommen per HBCI im HISAL Block und sind dann unter "Kontostand" zu finden: rechte Maustaste auf das Konto und dann Kontostand, ganz unten.
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