ich fand/finde die Basis-Idee hinter der Vorlauffrist (5T) garnicht so schlecht, denn so konnte der Zahlungspflichtige tatsächlich schauen, dass eine Deckung an Tag x vorhanden ist, bevor eine evtl. Retoure mit hohen Gebühren verursacht wird.
unverständlich ist jedoch, warum die Regeln auf den Einreicher abgewälzt werden, denn die Banken hätten doch einfach die 1.Lastschrift immer 5T realisieren sollen und Folge-L. 5T (Standard) bzw. 1T. (Eil/Sonderfall).
das ist doch auch wieder "lustig":
Zitat
zukünftig für die Ersteinreichung nicht zwingend die Erstmalige Sequenz (FRST) verwendet werden muss, sondern auch die Ersteinreichung mit Wiederkehrend (RCUR) erfolgen kann.
Zitat
Wird bei der Ersteinreichung allerdings weiterhin die optionale Sequenz FRST verwendet, muss bei Retouren vor Settlement weiterhin die Folgeeinreichung FRST verwendet werden. Deshalb wird empfohlen grundsätzlich bei Ersteinreichung die Sequenz Wiederkehrend (RCUR) zu verwenden.
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