Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

 
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Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 13:53 Uhr  ·  #1
Hallo,
ich habe ein Konto bei der Netbank mit 0 Euro Dispo.
Letzten Monat wollte ich mit der zugehörigen EC Karte
einen Einkauf von 7 Euro bezahlen.
Dies ging auch problemlos per Unterschrift.
Am nächsten Tag stellte ich fest, dass die Netbank den Betrag zurückgebucht hatte.
Auf meine Anfrage bekam ich die Nachricht, dass mein Konto durch die Lastschrift überzogen wäre (um 7 Euro).
Nun muss ich mich mit dem Geschäft in Verbindung setzen und den Betrag überweisen o.ä. Wohlmöglich kommen auch noch Gebühren für die Rücklastschrift hinzu.
Ich würde gerne wissen ob dies rechtens ist.
Wenn meine EC Karte für die Zahlung freigeschaltet ist, gehe ich normalerweise davon aus, dass der Betrag von der Bank auch überwiesen wird.
So kenne ich es jedenfalls von meiner vorherigen Bank, bei der ich auch ein Konto ohne Dispo hatte.
Währe äußerst ungünstig bei jedem Bezahlvorgang zuvor den Kontostand in Erfahrung bringen zu müssen.

ps. ich hoffe ihr könnt mir in diesem Forum helfen. Ansonsten würde ich mich über einen Link zu einem besser zu meinem Thema passenden Forum freuen.
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 13:58 Uhr  ·  #2
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 14:20 Uhr  ·  #3
Hallo Jockel,

als Ergänzung zu Vader:
Wenn Du bei der EC Karte mit Eingabe der PIN bezahlst, wird auf deinem Konto nachgeschaut, ob Du bezahlen darfst. In dem Fall kann die Zahlung auch nicht zurück gegeben werden, da die bank gesagt aht, dass die Buchung in ordnung geht.

Wenn Du hingegen mit deiner Unterschrift bezahlst, würdest Du eigentlich deine EC Karte gar nicht benötigen! Du dürftest dem Händler auch eine selbst erstellte Vollmacht zum Abbuchen der Summe geben. Die EC Karte erleichtert nur die Erfassung der Kontodaten.

Gruß

Holger
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 14:32 Uhr  ·  #4
Ok, danke für die Erklärung. Äußerst Kundenunfreundlich finde ich das Verhalten der Bank dennoch. Kenne es wie gesagt anders und werde die Bank dann wechseln.
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 15:18 Uhr  ·  #5
Hallo Jockel,

daran ist eigentlich nichts Kundenunfreundlich. Wenn Du ein Limit von 0 Euro hast, dann schützt Dich dies davor, in die Miesen zu kommen. Ansonsten macht ein Limit von 0 doch keinen Sinn! Wenn Du einen kleinen Puffer benötigst, solltest Du mit deiner Bank über einen MiniDispo reden.

Gruß

Holger
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 15:26 Uhr  ·  #6
Tja, das dürfte einer der großen Unterschiede zwischen einer "Hausbank vor Ort" und einer reinen Internetbank sein.

Hylli
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 15:35 Uhr  ·  #7
Schön gesagt :-)

Jockel hat zwar Recht damit, dass es für Kunden nicht immer so einfach ist, den aktuell verfügbaren Betrag zu wissen.

Bei einer halbwegs aktiven Geschäftsverbindung mit der Bank wird jedoch kein Berater die 7 Euro für den Supermarkt zurückgehen lassen :-)

Grüße
Daniel
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 16:24 Uhr  ·  #8
Wir machen das unter gewissen Voraussetzungen. Stichwort automatische Disposition; Stichwort minderjährig, Stichwort Guthabenkonto ...
Bei einer Direktbank bezweifle ich, ob da überhaupt irgendwo Menschen disponieren.
Außerdem: Es gibt keinen (grund- oder sonstwie-) gesetzlich verbrieften Anspruch auf Dispokredit!!!

Auch wenn ich normalerweise an den Direktbanken kein gutes Haar lasse. Hier sind sie nicht schuld!!
Den Ursprungsfehler hat Jockel gemacht. Er hat ohne Geld auf dem Konto eingekauft. Egal, ob für 7 oder 700 €.
Dann der Händler: Er hat bei der Kartenzahlung (grob vereinfacht) zwei Möglichkeiten: Er will eine garantierte Zahlung. Dann gibst du den Pin ein und das Terminal "redet mit der Bank". Meist sagt die Bank ok und der Händler hat sicher sein Geld weil das ok eine Garantie der Bank enthält. Bei Jockel hätte die Netbank aber nicht ok gesagt und der Kauf wäre ohne weiteren Ärger an der Kasse gescheitert. Toll, oder? Der Haken ist, dass die böse böse Bank sich die Garantie mit 0,3% des Betrages bezahlen lässt. Zu teuer! Also das ELV-Verfahren. Hier unterschreibt Jockel, dass die Bank für den Fall der Nichteinlösung seine Adresse rausrücken darf. Ansonsten redet keiner mit keinem. Quasi steht Jockel an der Kasse und verspricht, dass morgen sein großer Bruder (Bank) zahlt. Kostet bankseitig nix und geht oft gut. Schade nur, wenn es wie hier nicht gutgeht.
Dann kommen die Kosten: Der Händler bekommt bei der Rückgabe je nach beteiligten Banken ca. 6 - 15 € Bankgebühren obendrauf. Bevor jemand fragt: Die sind rechtens! Der Einreicher (Händler) darf im Gegensatz zum Zahlungspflichtigen (Jockel) belastet werden. Dann nimmt der Händler den unterschribenen Beleg und fordert die Adresse von Jockel bei der Bank an. Gegen Zahlung einer geringen Gebühr (ca. 5 - 25 €) machen wir das gerne. Große Handelsketten satteln für die Bearbeitung des Vorganges gerne noch einmal 10-30€ eigene Gebühren drauf.
Die Gesamtsumme rechne ich lieber nicht aus ...
Was lernen wir daraus: Kartenzahlung mit Unterschrift nur bei ausreichender Kontodeckung. Sonst wird teuer...
Und die Bank ist nicht schuld!

CU
Frank
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 16:47 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von Holger Fischer
Hallo Jockel,

daran ist eigentlich nichts Kundenunfreundlich. Wenn Du ein Limit von 0 Euro hast, dann schützt Dich dies davor, in die Miesen zu kommen. Ansonsten macht ein Limit von 0 doch keinen Sinn! Wenn Du einen kleinen Puffer benötigst, solltest Du mit deiner Bank über einen MiniDispo reden.

Gruß

Holger


Das würde ja auch nichts bringen. Wenn ich einen Dispo von 200 hätte, würde das Problem eben bei -201 auftauchen.
Mit Schutz hat das meiner Ansicht überhaupt nichts zu tuen. Den Betrag schulde ich dem Supermarkt so oder so.
Ausserdem ist die Summe viel zu gering.
Sobald der Kontostand negativ wird, ist die Karte sowieso für die Zahlung gesperrt.
Naja, muss ich eben nach einer anderen Bank mit "geduldeter Überziehung" suchen.
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 17:06 Uhr  ·  #10
Zitat
Wenn die Bank so kleinlich wie in meinem Fall ist, hätte ich erwartet, dass ich bei der Zahlung die Pin eingeben muss.


Das ist der Knackpunkt. Es ist Sache des Händlers, welches Verfahren er nutzt. Wenn du unterschreibst, kommt bei der Bank eine Lastschrift an, die technisch nicht von einer "normalen LS (Telekom, Versicherung, was auch immer) unterscheidbar ist.

Zitat
Naja, muss ich eben nach einer anderen Bank mit "geduldeter Überziehung" suchen.

Das sind meist die teueren Halsabschneider, bei denen es noch Geschäftsstellen und Personal gibt. Auf dem platten Land oft am roten oder blauen Logo zu erkennen ... (So viel Eigenwerbung muss erlaubt sein).
Besonders in der Anfangszeit kann dir hier aber das gleiche passieren. Überziehungen gibt es oft erst wenn man sich näher kennt - also nach einigen Gehaltseingängen und bis dahin irdentlicher Kontoführung.

CU
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 18:57 Uhr  ·  #11
Zitat geschrieben von Jockel

Sobald der Kontostand negativ wird, ist die Karte sowieso für die Zahlung gesperrt.


Es wurde wie gesagt ja nicht wirklich mit der Karte gezahlt, es wurde lediglich die Bankverbindung zur einfachen Datenerfassung ausgelesen. Ob die Karte gesperrt ist, interessiert dabei nicht, wenn keine Sperrenabfrage gemacht wird, die aus Kostengründen dann ja auch oft gespart wird...
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 19:53 Uhr  ·  #12
Zitat
dass die Bank für den Fall der Nichteinlösung seine Adresse rausrücken darf


kleine Korrektur: Das war bei POZ möglich, bei ELV besteht kein Anspruch auf die Herausgabe der Adresse! (Ich glaube die Adressweitergabe ist streng genommen sogar untersagt.)
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 20:01 Uhr  ·  #13
Die Weitergabe ist nur dann erlaubt, wenn der Kunde sie ausdrücklich per Unterschrift erlaubt.
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 20:11 Uhr  ·  #14
Ich habe beim besagten Supermarkt einmal nachgefragt. Die sagen mir, dass in 7-14 Tagen automatisch ein neuer Versuch gemacht wird das Geld vom Konto abzubuchen. Ich habe also max. die Kosten für die Rücklastschrift zu tragen.
Dennoch werde ich versuchen solche Probs in Zukunft zu vermeiden ;).

ps.
@Felini das mit dem pin hatte ich extra gelöscht, da es deinem vorherigen Beitrag schon zu entnehmen war ;).
@Stoney eine Sperrabfrage wurde bestimmt gemacht. Jedenfalls kann ich wenn mein Konto negativ ist eigentlich nie mit Karte zahlen. In diesem Fall war aber vor der Überweisung noch ein paar Cent Guthaben vorhanden.
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 20:32 Uhr  ·  #15
Du missverstehst das immer noch! Wenn Du keine PIN eingeben musstest, dann erfolgt auch keine Sperrabfrage!

Hylli
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 20:39 Uhr  ·  #16
Hmm, nach meiner Erfahrung ist das wie folgt: Ich kenne einige Geschäfte an denen ich mit Unterschrift ohne die Pin bezahlen kann. Aber auch bei diesen Geschäften muss ich Bar zahlen, wenn mein Konto einmal negativ belastet ist. Es wird demnach immer überprüft, ob ich mit der Karte zahlen kann. Wo missverstehe ich da etwas?;)
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 02.06.2008 - 20:54 Uhr  ·  #17
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 03.06.2008 - 08:19 Uhr  ·  #18
@hylli08:

Ich zitiere mal von zahlungsverkehrsfragen.de...
Zitat
Dieses Verfahren wird von den Banken nicht offiziell unterstützt
(Würde ich so zwar nicht unterschreiben, aber die garantierte POS-Zahlung hat sicher ein höheres "Ansehen"...)

Und deswegen besteht kein Anrecht auf Herausgabe der Adresse. Bei POZ gab es besondere Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft in denen die Adressweitergabe geregelt war. Bei ELV gibt's keine besonderen Bedingungen, die der Bezahlvariante zu Grunde liegen. Was der Käufer mit dem Händler vereinbart (Adressweitergabe), interessiert die Bank erstmal nicht.
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 03.06.2008 - 08:31 Uhr  ·  #19
Hi,

Du hättest den Satz durchaus vollständig zitieren können.

Zitat
Dieses Verfahren wird von den Banken nicht offiziell unterstützt bzw. gerne gehasst.


Weiterhin war das denke ich nicht die Frage von Jockel, zumindest nicht auf dieser Seite des Threads.

Hylli ;)
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 03.06.2008 - 08:37 Uhr  ·  #20
Zitat geschrieben von Jockel
Ich kenne einige Geschäfte an denen ich mit Unterschrift ohne die Pin bezahlen kann. Aber auch bei diesen Geschäften muss ich Bar zahlen, wenn mein Konto einmal negativ belastet ist.


Dann greift das Geschäft auf eine Sperrdatei zurück. Die kann man sich selbst aufbauen oder von Netzbetreibern, wie z.B. TeleCash buchen.

Nachteil, bist Du dort einmal negativ vermerkt, musst Du Dich selbst darum kümmern, dort mal wieder rauszukommen. Deine Bank hat keinen Einfluss auf diese Sperrdateien.
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