Hallo!
Ihr seid mir hoffentlich nicht böse, wenn ich das Thema wieder aufwärme:
Seit Jahren verwende ich bei zwei Banken (eine regionale Privatbank, die das GAD-Rechenzentrum nutzt, und eine Sparkasse in Bayern) einen ReinerSCT optischen TAN-Generator, der nach dem, was ich in diesem Thread gelesen habe, der Spezifikation V1.3.2 entsprechen sollte (Herstellungsjahr 2009, Startcode "12345" zeigt "Daten:").
ach jahrelanger Weigerung führt die DKB seit letzter Woche ganz überraschend

das "neue Verfahren" ein. (Das iTAN-Verfahren wird zwar vorerst weiterhin angeboten. Wenn man sich hiervon abmeldet, ist dies aber unumkehrbar.)
Erste ChipTAN-Testbuchungen konnte ich nach der Registrierung über einen neu zugeteilten Anmeldenamen und nach Synchronisierung der Karte mit dem "alten" TAN-Generator sowohl über die Onlinebankingseite der Bank als auch mit WINDATA ausführen. Außerdem funktionierten die damit ermittelten TANs auch zum Ändern von Anmeldename und PIN. Als Karte habe ich dafür eine Maestro-Karte der Bank angemeldet, die ich erst vor ein paar Wochen erhalten habe.
Wenn man lange auf der Webseite sucht, fordert die Bank allerdings die
Spezifkation "HDD V1.4", um "
den vollen Funktionsumfang nutzen [zu]
können".
Frage: Mit welchen Problemen muss ich rechnen, wenn ich statt des geforderten "HDD V1.4" weiter mit dem älteren Generator arbeite? Was wird da dann nicht unterstützt? Kann ich mir ein Sicherheitsproblem einhandeln? Kann ich im Wechsel das alte Gerät und auch ein neueres verwenden, oder muss ich das alte dann nach der ersten Verwendung eines neueren ausmustern?
Bei meiner Sparkasse, die ja offensichtlich am selben Großrechner der Bayerischen Landesbank hängt, funktionierte mit dem alten Gerät bisher alles immer einwandfrei. Hier und bei der dritten Bank sollte gemäß den vorstehenden Posts ein V1.4 Gerät aufgrund der Abwärtskompatibiltät ja wohl ebenso funktionieren?
Bereits im Voraus besten Dank für eure Infos und Hilfe,
Wein-Franke