Zitat geschrieben von Tama1974
Also, die Sparkasse Neuss stellt die Elektronischen Kontoauszüge immer zum Monatsanfang über das WEB-Portal als PDF zur Verfügung. Laut Online-Banking Hotline der Sparkasse Neuss benutzen die das CAMT-Format, was auch immer das sein soll. Nun die Frage an die Experten, was ist CAMT und kann ich jetzt nach Online Umstellung auf das Elektronische Postfach damit rechnen, dass ich meine Kontoauszüge auch über B4W als PDF bekomme?

Da hat bei Deiner Sparkasse offenbar jemand Auskunft gegeben, der technisch keine Ahnung hat. Richtig ist, daß nahezu alle Sparkassen die Kontoauszüge zum Anfang des Monats elektronisch erstellen lassen und in ein Postfach legen, das via WebBanking abrufbar ist. Dort werden "aufbereitete" (optisch) Kontoauszüge im Format PDF eingestellt, das man direkt drucken und natürlich auch ansehen kann. Das von Deinem Ansprechpartner genannte Format CAMT hat überhaupt nichts damit zu tun. CAMT ist das neue SEPA-Datenformat, in dem via HBCI (Banking mit Software, z.B. Subsembly B4*) die UmsatzDATEN (also das was in die lokale Datenbank geht) übertragen werden. Der Umsatzdatenabruf (via CAMT, früher vor SEPA hieß das Format MT940) hat mit den Kontoauszügen überhaupt nichts zu tun.
Zitat geschrieben von Tama1974
In den "Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Postfachs" steht folgendes:
2.4 Format der Dokumente
Die Übermittlung der elektronischen Post erfolgt derzeit im Format „Portable Document Format“ (PDF). Der Ausdruck elektronischer PDF-Dokumente ist eine Kopie und ist beweis- und steuerrechtlich einem Original nicht gleichgestellt.
Heisst das jetzt wenn ich mir die PDF zu Hause ausdrucke sind die eigentlich nicht gültig? Muss ich mir die dann zusätzlich noch in der Filiale am Kontoauszugsdrucker ausdrucken?

Die "Gültigkeit" der Kontoauszüge ist so eine Sache. Knallhart rechtlich betrachtet sind selbstgedruckte Kontoauszüge natürlich "nicht gültig" - Du könntest ja beliebige Veränderungen vornehmen, bevor Du das ausdruckst. Allerdings muß man auch überlegen, wofür man die Auszüge "braucht". Wenn es "nur" für den Nachweis von z.B. Spendenzahlungen auf dem privaten Girokonto ist, dann wird das kein Problem sein, das wird inzwischen von allen Finanzämtern anerkannt - allerdings ohne endgültige rechtliche Gewähr, aber es ist eigentlich nirgends ein Problem. Selbst bei kleineren Firmen wird der Ausdruck inzwischen von Steuerprüfern weitestgehend anerkannt. Allerdings kann man trotzdem immer wieder mal an einen gelangen, der "böse" ist und das nicht anerkennt. Dann kann/muß man sich Ersatzontoauszüge von der Bank nachfertigen lassen (auf deren Vordruckpapier oder ggf. mit Stempel und Unterschrift der Bank - als Duplikat). Das kostet dann allerdings natürlich zusätzlich Geld - wenn man es denn wirklich mal braucht. Wenn es hier um das Konto eines Großunternehmens geht, dann sollte man die Form der Kontoauszüge vorher mit dem Steuerberater und ggf. auch mit dem Finanzamt abstimmen, bevor man was ändert.
Auszüge via Postfach elektronisch beziehen UND am Auszugsdrucker ausdrucken geht nicht, es gibt nur entweder - oder. Wäre ja auch sinnlos. Umsätze bekommt man elektronisch als Daten geliefert und die landen im Programm in der Datenbank. Wenn man Originalauszüge zusenden läßt oder am Drucker holt, dann machen die PDFs per Postfach ja garkeinen Sinn mehr. Man muß sich also entscheiden, ob man den bequemen und preiswerten Postfach-Weg wählt, trotz der "Einschränkungen der Gültigkeit", die allerdings so gut wie nie wirklich zum Tragen kommt.
Wenn PDFs im Postfach im Web ankommen, hat das wiederum überhaupt nichts mit der Abrufbarkeit über HBCI - also durch das Programm - zu tun. Im Gegenteil, es stört sich sogar gegenseitig, denn was einmal auf dem einen Weg abgerufen wurde, kommt auf dem anderen Weg nicht nochmal (sonst hätte man ja mehrere Originalkontoauszüge mit gleichem Inhalt). Wenn man den Auszug als PDF mit dem Programm abrufen will, dann muß man das Konto bankseitig (!) auf den entsprechenden Geschäftsvorfall umstellen lassen (also Abruf via HBCI als PDF und nicht als Datentatei) UND die automatische Erstellung zum Monatsanfang via Web abschalten lassen. Das Rechenzentrumd der Sparkassen kann das, die einzelnen Sparkassen wissen das oft nicht und erklären dann es geht nicht - entweder weiß sie es wirklich nicht besser wissen oder weil sie es einfach nicht wollen oder weil diese einzelne selbstständige Sparkasse irgendwelche Voreinstellungen hat, die das nicht zulassen. Das muß man versuchen, mit der Online-FACH-Abteilung der Sparkasse zu klären. Die "normalen" Kundenberater sind mit derlei Feinheiten in jedem Falle hoffnungslos überfordert und erzählen einem meistens Unsinn.
So, ich hoffe, diese Antwort war jetzt nach Deinem Geschmack. Sorry, wenn die Antworten vorher nicht Deinen Gefallen fanden, aber wie schon infoman schrieb, der Ton macht die Musik. Du hast Dich hier eingeführt, indem Du Schuldzuweisungen an ein Programm formuiert hast, ohne die geringste Ahnung davon zu haben. Das kommt halt nicht wirklich gut als Einführung. Zumal das Thema an sich hier schon öfter behandelt wurde, und Antworten darauf mit der Suchfunktion hier im Forum hätten gefunden werden können.