Hi Jojo,
der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die verteilte Unterschrift (das heißt, es unterschreiben zwei Teilnehmer) bei FinTS/HBCI programmverwaltet und bei EBICS bankverwaltet ist.
Das bedeutet, bei EBICS kann Teilnehmer 1 einen vollständig unterschriebenen Auftrag zum Bankrechner senden und Teilnehmer 2 kann diesen ohne direkten technischen Bezug auf die erste Einlieferung unterschreiben.
Denn bei EBICS ruft der Client vorhandene noch zu unterschreibende Aufträge vom Bankrechner ab.
Das bringt den großen Vorteil, dass man z.B. bei SFirm den Auftrag via stationärer Installation einreichen und via völlig datenbankunabhängiger EBICS Signature Version zweitunterschreiben kann.
Und die verteilte Unterschrift (VEU) ist im Grunde ein Oberbegriff für diese Technik bei EBICS.
Bei FinTS/HBCI hingegen muss der zweite Teilnehmer immer Bezug auf den ursprünglichen Auftrag nehmen, Grundregel heißt dort: Ein Auftrag muss immer vollständig signiert eingereicht werden. Die Erstunterschrift kann zwar schon vorab geleistet werden (wäre ja auch sonst schlecht, wenn der zweite Teilnehmer gerade nicht anwesend ist) aber bei der Zweitunterschrift muss immer der komplette Auftrag nochmal gesendet werden. Hier gibt es keine Funktion "zeige zweitsignaturpflichtige Aufträge".
Ausnahme ist das Browserbanking vieler Banken (was aber wiederum bei so gut wie keiner Bank mit HBCI-Chipkarte möglich ist): Da kann man einen Auftrag erfassen und ein anderer kann diesen ohne weiteren Bezug aufgreifen und freigeben.
Aber solange wir von der Software-Schnittstelle FinTS/HBCI sprechen muss die Freigabe immer Bezug zur Ersteinreichung haben, das heißt, die Software muss das "können" (z.B. SFirm kann das) und es muss EINE Datenbank vorhanden sein.
Bei HBCI/FinTS spricht man übrigens - soweit ich weiß - nicht von verteilter Unterschrift sondern von Erst- und Zweitsignatur.
Soweit klar geworden?
Subsembly kann das bei EBICS übrigens auch, bei HBCI weiß ich gerade nicht. Das Pendent zu EBICS Signature von SFirm heißt dort PayCheck.
Ich erwähne das nur, weil es von beiden Produkten Testversionen gibt, mit denen du das vielleicht mal probieren möchtest.