Hallo easydor,
wie Andreas schon erwähnt hat, setzt er auf eine standardisertes Verfahren, so dass mit einem Verfahren alle Banken (die das unterstützen) angesprochen werden können.
Beim Screenscrapping muss für jede Bank eine Routine geschrieben werden, die den Inhalt der Webseite ausliest, interpreitiert und bei aktivem Zahlungsverkehr auch befüllt.
Bildlich gesprochen, wird beim Screenscrapping der Mensch am Browser simuliert.
Das Webbanking von T-Online ist zusätzlich noch aus rechtlicher Sicht zumindestens in einer Grauzone. Je nachdem, wie das da gelöst wurde, werden PIN und TAN auf den Seiten von T-Onlien eingegeben. Ist das der Fall, verstößt der Anwender gegen die Bedinungen für das Onlinebanking, was er unterschrieben hat.
Egal wie, ich finde die Einstellung vom Andreas richtig! Man muss nicht jeden Dummfug mit machen, nur damit man um jeden Preis eine weitere Bank einbinden kann.
Gruß
Holger