Elektronische Kontoauszug mit EBICS

Welches Format?

 
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Re: Elektronische Kontoauszug mit EBICS

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Gepostet: 10.11.2017 - 18:01 Uhr  ·  #21
Das ist natürlich ein Vorteil, wenn SFIRM die Signatur beim Abholen selbst prüft und das dokumentiert. Andere Programme werden das vermutlich nicht direkt können.
Die Archivierung kann ja sicherlich separat erfolgen, es müsste aber eine mit dem Archivsystem signierte Kopie der Originaldatei sein, denke ich. Buchen werden die User hoffentlich nach den üblichen Umsatzdaten - sofern man die Prüfung mit den offiziellen Auszügen nicht vergisst, reicht das m.W. ja.
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Re: Elektronische Kontoauszug mit EBICS

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Gepostet: 10.11.2017 - 18:07 Uhr  ·  #22
Zitat geschrieben von Raimund Sichmann
Die Signatur der PDF muss ja meines Wissens einzeln von den Kunden geprüft werden und die Prüfung dokumentiert werden

ist das noch so?
dachte das wurde aufgehoben (ebenso wie die Verpflichtungen dass eRechnungen signiert sein müssen)

//edit:
ich meinte dies:
Zitat
Zum 1. Juli 2011 wurde der Signaturzwang durch die Änderung einer EU-Richtlinie rückwirkend aufgehoben. Unternehmer können nun entscheiden, ob sie eine digitale Signatur nutzen wollen oder nicht.

oder: https://www.lexware.de/artikel…-beachten/
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Re: Elektronische Kontoauszug mit EBICS

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Gepostet: 10.11.2017 - 19:23 Uhr  ·  #23
Zitat geschrieben von infoman

Zitat geschrieben von Raimund Sichmann
Die Signatur der PDF muss ja meines Wissens einzeln von den Kunden geprüft werden und die Prüfung dokumentiert werden

ist das noch so?
dachte das wurde aufgehoben (ebenso wie die Verpflichtungen dass eRechnungen signiert sein müssen)

Das ist noch so. Info vom Finanzamt, frisch von letzter Woche.
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Re: Elektronische Kontoauszug mit EBICS

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Gepostet: 11.11.2017 - 09:16 Uhr  ·  #24
Das ist interessant, ich dachte bisher: Wenn denn Belege signiert sind, dann muss man die Sig auch prüfen.
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Re: Elektronische Kontoauszug mit EBICS

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Gepostet: 12.11.2017 - 09:52 Uhr  ·  #25
also lt. den mir bekannten Infos ist dies nicht mehr so, Quellen hatte ich oben umgehend nachgeliefert.
Hinzu kommt, dass signierte PDFs (RG/GU usw.) nicht immer fehlerfrei von dem DATEV-Signatur-Prüfungssystem erkannt werden, somit ist mehrmaliges einspielen notwendig bzw. unmöglich und somit müsste auf Dritt-Anbieter ausgewichen werden.
Ergänzend zu dem bisherigen DATEV Belegtransfer Tool, wurde vor ca. 8 Wochen ein Browser-(Cloud)-Tool eingeführt, das die Signatur-Prüfung garnicht mehr anbietet. DATEV Dokument-Upload online

Jedoch ist die ganze Angelegenheit sehr komplex, denn bspw. dürfen (bzw. durften bis 2014) Steuerberater keine eRechnungen erstellen - Berufsrecht. (wie immer exemplarisch - Werbetext ignorieren, nur die facts heraus picken)
Was der Branche allgemein nicht zusagte, da ja zwischenzeitlich nach jeder Tätigkeit sofort die Rechnungsstellung erfolgt. Dies verursacht ein großer Kostenblock (Erstellung, Kuvertieren, Versand, Porto, Postlaufzeit) welcher zu vermeiden geht.

Die Änderung zum 1.1.2017 in Sachen GoBD dürfte aber die neue Basis sein. (separater Thread)
(... nur die steuerlichen "Fachkräfte" haben bis heute, immerhin 11,5 Monate nach Inkrafttreten, immer noch keine Informationen an meinem Umfeld versandt und die Nachfragen sind vom Ergebnis wie beim "würfeln").
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